Schwarz-Gelb will am Solidaritätszuschlag festhalten - trotz neuer verfassungsrechtlicher Bedenken. Dazu Fragen und Antworten.
Muss der Solidaritätszuschlag weiter gezahlt werden? <
Ja, vorerst zumindest.
Was können Steuerzahler jetzt tun?
Expertin Aenne Riesenberg von der Zeitschrift "Finanztest" rät, beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Damit hält sich der Steuerzahler die Möglichkeit offen, eines Tages den gezahlten Zuschlag zurückzubekommen. Dies ist aber nur möglich, wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Dies geschieht regelmäßig einen Monat nach Erhalt vom Finanzamt. Wann der einzelne Steuerzahler seinen Bescheid erhält, ist individuell verschieden. Manche haben ihren für 2008 schon, andere warten wegen Verzögerungen noch auf den von 2007.
Wie sollte der Einspruch formuliert werden?
Riesenberg rät, auf das Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zu verweisen, das nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, und das Aktenzeichen anzugeben. Sie hält es außerdem für wahrscheinlich, dass die Finanzämter den Soli demnächst nur vorläufig festsetzen werden, falls das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Fall beschäftigt. Dann müssten die Steuerzahler keinen Einspruch mehr einlegen.
Könnten Steuerzahler Geld zurückerhalten?
Möglich ist das schon, wenn auch unwahrscheinlich. Nach Ansicht von Riesenberg ist es schwierig zu sagen, welche Erfolgsaussichten das Verfahren in Karlsruhe hat. Selbst wenn sich die Karlsruher Richter mit der Problematik befassen, heißt das noch lange nicht, dass die Steuerzahler den gezahlten Soli wiedersehen. "Rückwirkend Geld zu bekommen wäre ungewöhnlich."
Welche Szenarien gibt es für eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
Der Bund der Steuerzahler listet drei Möglichkeiten auf. Im für den Steuerzahler günstigsten Fall erklärt das Gericht die Regelung für nichtig. Dann bekämen die Bürger den zu viel gezahlten Solidaritätszuschlag aus den Jahren zurück, für die es noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid gibt. Manchmal stellen die Verfassungsrichter zwar die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit der Verfassung fest, räumen dem Gesetzgeber aber eine Übergangsfrist ein. Dann bekämen die Steuerzahler kein Geld zurück. Die Politik müsste aber tätig werden und eine neue Regelung finden. Das Bundesverfassungsgericht könnte auch zu dem Ergebnis kommen, dass der Solidaritätszuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dann bliebe alles beim Alten. (AZ: Niedersächsisches Finanzgericht 7 K 143/08)
Den Vordruck ans Finanzamt und weitere Informationen finden Sie auf: Bund der Steuerzahler (bis zum Ende der Seite scrollen)