Klaus-Günther Voigtmann hatte gegen den Landtag Klage eingereicht. (Archivbild) Foto: dpa/Marijan Murat

Der Verfassungsgerichtshof hat sich am Montag mit der Frage beschäftigt, wer der Alterspräsident im Landtag ist. Hintergrund war eine Klage des AfD-Parlamentariers Klaus-Günther Voigtmann.

Stuttgart - Wer ist der Alterspräsident im Landtag - der älteste Abgeordnete oder der mit der längsten Zugehörigkeit zum Landtag? Um diese Frage ging es am Montag vor dem Verfassungsgerichtshof. Der AfD-Parlamentarier Klaus-Günther Voigtmann hatte gegen den Landtag Klage eingereicht. Hintergrund: Die Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD und FDP hatten vergangenes Jahr gegen den Widerstand der AfD eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Demnach ist nicht mehr der älteste, sondern der dienstälteste Abgeordnete Alterspräsident.

Nach Lebensalter wäre nämlich Voigtmann mit seinen 75 Jahren der Alterspräsident. Der dienstälteste Abgeordnete - nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann - ist nach Angaben des Landtags jedoch der Grünen-Abgeordnete Jürgen Walter, der zwar erst 63 Jahre alt ist, aber seit 1992 im Landtag sitzt. Die AfD sieht in der Änderung der Geschäftsordnung einen Verfassungsbruch. Die AfD-Fraktion hatte erklärt, Voigtmanns Klage zu unterstützen.

Alterspräsident lädt zur konstituierenden Sitzung

Der Alterspräsident lädt stets zur sogenannten konstituierenden Sitzung - der ersten Sitzung eines neu gewählten Landtags. Er leitet dabei traditionell den Wahlgang zur Bestimmung der Landtagspräsidentin. Bei der ersten Sitzung des Landtags im Mai 2016 erfüllte der AfD-Politiker Heinrich Kuhn diese Rolle.

Am Montag wurde anderthalb Stunden verhandelt. Der Antragsteller habe unter anderem darauf hingewiesen, dass sich das Amt aus seiner Sicht nicht nur auf die konstituierende Sitzung beziehe, berichtete ein Sprecher des Gerichts. Aus Sicht des AfD-Klägers müsse der Alterspräsident auch die Landtagspräsidentin vertreten, wenn diese und ihre Stellvertreterin verhindert seien. Der Landtag habe die gegenteilige Auffassung vertreten. Das Verfassungsgericht will im Januar entscheiden, ob die Rechte des AfD-Abgeordneten verletzt wurden.