So ist die Vorschrift: Wer in einem Restaurant gut essen oder trinken will, muss zunächst seine Daten hinterlassen. Wird sie immer eingehalten? Foto: Lichtgut/Leif-Hendrik Piechowski

Die Polizei in Bayern nutzt für strafrechtliche Ermittlungen auch Corona-Kontaktlisten, die von Restaurants und Biergärten angelegt werden. Das Verfahren ist aus Datenschutzgründen hochumstritten. Darf die Polizei in Baden-Württemberg genauso vorgehen?

Stuttgart - In Bayern hat die Polizei einen neuen Weg gefunden, Daten für strafrechtliche Ermittlungen abzugreifen: Indem sie die von Gasthäusern oder Biergärten erstellten Corona-Gästelisten nutzt. „Der Bürger erwartet zu Recht, dass die Polizei im Rahmen der Rechtsordnung alles zu seinem Schutz unternimmt und nicht unter dem Deckmäntelchen eines falsch verstandenen Datenschutzes die Hände in den Schoß legt“, verteidigt CSU-Innenminister Joachim Herrmann das Vorgehen, das bei der Opposition schlecht ankommt.