In der Debatte um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Stuttgart dringen SPD und Volt auf Kostentransparenz. An Äußerungen der Sozialbürgermeisterin entzündet sich Kritik.
Als Maria Hackl jüngst las, was Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann im Interview mit unserer Redaktion zum Konfliktthema Eingliederungshilfe sagte, fiel sie „gleich zweimal aus den Pantoffeln“, wie sie jetzt sagte. Als sozialpolitische Sprecherin der SPD-Gemeinderatsfraktion ist sie mit dem Thema bestens vertraut und hat ihrerseits eine Menge Fragen an das Sozialamt der Stadt.
Was sie aus den Pantoffeln fallen ließ, war erstens die Auskunft der Bürgermeisterin, dass die Sozialausgaben seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Stuttgart um 40 Prozent gestiegen seien. Die Äußerung lege nahe, dass sich diese Steigerung durch die Umstellung auf das BTHG erkläre. „Das ist ein Narrativ, das seit Inkrafttreten des BTHG vor sechs Jahren ständig wiederholt wird.“
Forderung nach mehr Transparenz
Hackl bezweifelt nicht, dass es seit 2019, als die Eingliederungshilfe im städtischen Haushalt noch mit rund 133 Millionen Euro zu Buche schlug, BTHG-bedingt zu Kostensteigerungen gekommen ist. Für den Anstieg seien jedoch auch andere Faktoren verantwortlich. „Seit 2019 hat es mehrere Tarifsteigerungen gegeben, und die Kostenexplosionen bei Sachkosten oder Energie müssen ebenfalls einberechnet werden, bevor die BTHG-bedingten Mehrkosten realistisch ermittelt werden können“, betont sie. Für 2024 hatte Oberbürgermeister Frank Nopper die Kosten für die Eingliederungshilfe jüngst mit 181 Millionen Euro beziffert.
Die SPD-Stadträtin weist darauf hin, dass die Sozialverwaltung in der letzten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses selbst bestätigt habe, dass Tarifsteigerungen und weitere Kostensteigerungen einen erheblichen Anteil ausmachen würden. „Die Behauptung, das BTHG würde zu einer Kostensteigerung von 40 Prozent führen, ist nie verifiziert worden“, betont Hackl. Berücksichtigt werden müsse zudem, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten stark erhöhte habe. 2019 seien es rund 4100 Personen gewesen, heute mehr als 5000.
Hackls Forderung: „Die Stadt muss die Zahlen aufschlüsseln und Transparenz herstellen.“ Auf Anfrage erklärt die Sozialverwaltung: „Die Umsetzung des Gesetzes geht einher mit einer Abkehr von Pauschalleistungen hin zu einer individuellen Bedarfsermittlung und -deckung. Dies ist die Hauptursache für die Steigerungen.“ Liegt der Kostenschub also doch vor allem am BTHG?
SPD und Volt: „Menschen mit Behinderung nicht zerreiben“
SPD und Volt wollen es genauer wissen. In einem Antrag verlangen sie einen „Faktencheck der Verwaltung zur Umsetzung des BTHG in Stuttgart“. Das sei angesichts der zunehmenden Spannungen bei Leistungserbringung, Kostenerstattung und Refinanzierung erforderlich, schreibt die Fraktionsgemeinschaft: „Es kann und darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderung zwischen den Strukturen zerrieben werden, anstatt vorgesehenen Verbesserungen ihrer Lebenslage zu erhalten.“
Hackl weist zudem auf „Widersprüche“ hin, die rasch aufgelöst werden müssten. Die Auskunft der Sozialverwaltung in der Ausschusssitzung, dass seit der Umstellung auf das BTHG bereits in 3958 (von 5048) Fällen Bescheide mit unbefristeten Kostenzusagen erlassen worden seien, passe nicht zu dem Umstand, dass viele Menschen mit Behinderung noch auf ihre Leistungsbescheide warteten und die Träger – wie berichtet – erhebliche Außenstände bei der Stadt anmahnten.
Liga der Wohlfahrtspflege kritisiert: „Sollen wir die Menschen unversorgt lassen?“
Der andere Punkt, der Maria Hackl „aus den Pantoffeln kippen ließ“, ist die Aussage der Sozialbürgermeisterin, dass die Stadt nicht erwarte, dass die Träger „in Vorleistung gehen“, denn, so argumentierte Sußmann: „Erst wenn der Bescheid da ist, gibt es eine rechtssichere Grundlage für die Leistungsgewährung. Davor können wir keine Leistungen gewähren.“ Hackl hält dagegen, man könne von den Trägern nicht erwarten, dass sie Menschen mit Behinderung „auf der Straße stehen lassen, nur weil noch kein Bescheid vorliegt. Es geht um Menschen und nicht darum, dass man einen Toaster bestellt“.
Auch die Liga der Wohlfahrtspflege übt Kritik an Sußmanns Aussage: „Wenn die Träger der Behindertenhilfe nicht in Vorleistung gehen würden, hätte das zur Folge, dass Menschen mit Behinderung einfach nicht mehr versorgt werden“. Dies betreffe vor allem neu aufgenommene Personen sowie Menschen mit gewachsenem Versorgungsaufwand, meint die Sprecherin der Liga, Nora Yildirim, und fragt: „Sollen wir die Menschen unversorgt lassen, weil die Verwaltung aus Personalgründen nicht ihrer Pflicht nachkommen kann, rechtzeitig rechtssichere Bescheide auszustellen? Das wäre ein echtes Armutszeugnis für die Landeshauptstadt und eine Katastrophe für die betroffenen Menschen.“
Ehemalige Mitarbeiterin der Sozialverwaltung beklagt Führungsstil
Ein weiterer Kritikpunkt ist die schleppende Umstellung auf das BTHG. SPD-Stadträtin Hackl gesteht der Sozialverwaltung zu, dass sie entsprechende Anstrengungen unternimmt. Stadt und Gemeinderat hätten das Thema rechtzeitig angegangen und die erforderlichen Stellen geschaffen. Das neu eingeführte Bedarfsermittlungsinstrument habe jedoch offenbar zu einer Überforderung bei Mitarbeitenden geführt: „Von Anfang an gab es eine hohe Fluktuation“, sagt Hackl. Dieser negative Ruf mache es schwierig, offene Stellen zu besetzen.
Dazu passt die Stimme einer früheren Mitarbeiterin der Sozialverwaltung, die nicht namentlich genannt werden will. Unserer Redaktion teilte sie mit, ihrer Erfahrung nach lägen die Schwierigkeiten „nicht allein in der Komplexität der Reformen und der neuen Vergütungsvereinbarungen , sondern auch in der Art und Weise, wie die Umstellung intern organisiert und geführt wurde“. Der Führungsstil in der betreffenden Abteilung sei „stark top-down geprägt“ gewesen und habe wenig Raum für einen fachlichen Diskurs gelassen. Konstruktive Vorschläge von Mitarbeitenden seien zu wenig berücksichtigt und kritische Rückmeldungen und alternative Vorschläge selten aufgegriffen worden: „Dies führte nicht nur zu fachlichen Defiziten, sondern auch zu einer spürbaren psychischen Belastung der Mitarbeitenden“, berichtet die ehemalige Mitarbeiterin. Sie selbst sei schließlich zu einer anderen Behörde gewechselt.
Die Stadt versichert: „Wir fördern eine offene Feedbackkultur“
Auch darauf reagiert die Sozialverwaltung: Der umfassende Transformationsprozess durch das BTHG bringe hohe Anforderungen an Organisation, Führung und Mitarbeitende mit sich, heißt es auf Anfrage. In solchen Phasen könne Fluktuation verschiedene Ursachen haben. Rückmeldungen der Mitarbeitenden nehme man grundsätzlich ernst. Die Stadt versichert: „Wir fördern eine offene Feedbackkultur und schaffen Formate für Austausch und Partizipation. Unser Ziel bleibt es, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein und gute Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeitenden zu schaffen.“