Die Stadt Stuttgart und der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg wollen den von Verdi geplanten Megastreik am 13. November stoppen – nun haben sie beim Arbeitsgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung beantragt.
Die kommunalen Arbeitgeber haben ihre Drohung wahr gemacht und kämpfen nun vor Gericht gegen den am 13. November geplanten Warnstreik der Gewerkschaft Verdi. Am Mittwoch ging beim Arbeitsgericht Stuttgart ein Antrag des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV) und der Stadt Stuttgart auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik ein. Die Verhandlung wurde für diesen Freitag um 14.30 Uhr angesetzt.
Die Gewerkschaft hatte am vorigen Freitag die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart – also alle Ämter, Verwaltungen und Eigenbetriebe – für den kommenden Montag zum ganztägigen Ausstand aufgerufen. Betroffen sind auch die Kitas, die Abfallwirtschaft und städtische Schwimmbäder. Verdi rechnet mit gut 2000 Streikenden und „erheblichen Auswirkungen“. Ziel ist letztlich die Durchsetzung eines landesbezirklichen Tarifvertrags zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte.
Verdi hat landesweiten Tarifvertrag zur Altersteilzeit im Visier
Die Arbeitgeber wollen den Widerruf des Streikaufrufs erwirken, zudem soll bis Ende Dezember 2024 nicht zu Streikmaßnahmen in dem Zusammenhang aufgerufen werden dürfen. Sie begründen ihren Antrag laut dem Arbeitsgericht mit der Unverhältnismäßigkeit der geplanten Streikmaßnahmen; zudem seien sie ein Verstoß gegen die tarifliche Friedenspflicht. Demnach habe Verdi einen bundesweit gültigen Tarifvertrag zur Altersteilzeit – den TV FlexAZ – unterschrieben und belaste die Bürger in Stuttgart daher mit einem „rechtswidrigen Streik“.
„Verdi setzt die Vorbereitungen für den Warnstreik am kommenden Montag fort“, kontert die Gewerkschaft. Am vorigen Freitag hätte zur gleichen Forderung, die die Gewerkschaft auch in Nordrhein-Westfalen gestellt hätte, ein Warnstreik in Köln stattgefunden – ohne eine rechtliche Intervention durch den kommunalen Arbeitgeberverband dort. „Warum die kommunalen Arbeitgeber den exakt gleichen Streikgrund in Nordrhein-Westfalen akzeptieren und in Baden-Württemberg nicht, erschließt sich uns nicht“, sagte Landesvize Hanna Binder.
Zudem hätten „sowohl die Stadt Stuttgart als auch andere Arbeitgeber im Land in den letzten Monaten neue Altersteilzeitanträge individuell genehmigt“. Anstatt nun über eine rechtssichere Fortsetzung der Altersteilzeit am Verhandlungstisch zu sprechen, zögen die Arbeitgeber lieber vor Gericht.
Verdi: Die Drohung mit Abmahnung ist ein absolutes ,No Go’
Der KAV hatte auch eine scharfe Warnung ausgesprochen: Beschäftigte, die sich am Montag am Warnstreik beteiligen, „müssen mit Abmahnungen durch ihren Arbeitgeber und ggf. weiteren arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen“. Und Verdi mache sich gegenüber der Stadt Stuttgart als bestreikten Arbeitgeber schadenersatzpflichtig.
Scharfe Kritik daran übte Ariane Raad von Verdi Stuttgart: Einen Warnstreik juristisch überprüfen zu lassen, sei rechtlich in Ordnung. „Beschäftigten, die daran teilnehmen wollen, mit Abmahnung zu drohen, ist ein absolutes ,No Go’.“ Wenn es das Ziel des KAV sei, die Beschäftigten zu verunsichern, um damit „dem Protest den Wind aus den Segeln zu nehmen“, habe dies nicht geklappt. „Das einzige, was sie erreicht haben, ist noch mehr Wut und Enttäuschung über die Arbeitgeber“, versicherte Raad. Eine Abmahnung wegen der Beteiligung an einem Streik verstoße auch gegen Artikel neun, Absatz drei des Grundgesetzes und gegen das gesetzliche Maßregelungsverbot.
In Baden-Württemberg arbeiten laut dem Statistischen Landesamt von 2022 rund 236 000 Tarifbeschäftigte bei den Kommunen – sie seien davon betroffen, dass Altersteilzeitverträge nach dem TV FlexAZ seit Ende Dezember 2022 nicht mehr vereinbart werden könnten, weil es in der Tarifrunde Anfang dieses Jahres zu keiner Neuauflage gekommen sei. Der Streik am 13. November „zunächst nur in Stuttgart“ solle ein „erstes deutliches Zeichen an den KAV“ senden.