Selbst harmlose Fernsehsendungen können harte Kost sein. Familie Kosan weiß das nur zu gut. Foto: picture alliance/dpa/Britta Pedersen

Müssen Kinobesucher Tobsuchtsanfälle eines Zuschauers ertragen? Ja, urteilt das Landessozialgericht. Begonnen hat alles mit einer behinderten Frau, die keine Rundfunkgebühren zahlen möchte.

Stuttgart - Die Tage von Yasemin Kosan laufen fast alle gleich ab: Sie verbringt sie überwiegend vor dem Fernseher. Zu viel mehr ist die 47-jährige Frau nicht mehr in der Lage, seit sie vor fünf Jahren einen Schlaganfall hatte. Sie kann nicht mehr richtig sprechen und kaum noch gehen, bei allem, was zu tun ist, ist sie auf Hilfe angewiesen. Und es ist nicht übertrieben zu behaupten, der Fernseher ist ihre Verbindung mit der Außenwelt. Doch genau darüber gibt es Streit.