Der Arzt David Bardens im Landgericht Ravensburg: Ein Biologe hatte die Idee von krankmachenden Masern-Viren infrage gestellt und 100 000 Euro für den Gegenbeweis ausgelobt. David Bardens lieferte diesen Beweis nach eigenen Angaben – doch der Biologe wollte nicht zahlen. Foto: dpa

Ein Impfgegner versprach demjenigen 100 000 Euro, der die Existenz von Masernviren belegen kann – doch als dies einem Mediziner gelang, wollte der Biologe nicht zahlen. Nun wurde Haftbefehl gegen den Impfgegner erlassen.

Tettnang - Im kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren hat ein Amtsgericht am Bodensee Haftbefehl gegen einen Impfgegner erlassen. Damit soll der Mann gezwungen werden, eine eidesstattliche Erklärung über sein Vermögen abzugeben oder 100 000 Euro zu hinterlegen. Diese Summe hatte der Biologe aus Langenargen im Jahr 2011 demjenigen versprochen, der Existenz und Größe von Masernviren mit Hilfe von wissenschaftlichen Publikationen belegen kann. Ein Mediziner aus dem Saarland legte Fachliteratur zum Nachweis vor und forderte das Geld ein - allerdings vergeblich.

Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Impfgegner im März zur Zahlung der 100 000 Euro an den Arzt. Der Biologe legte Berufung ein. Der Haftbefehl zur Erzwingung sei am 21. September ausgestellt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Tettnang am Montag, der keine Aussage zum Stand des Verfahrens machte. Mehrere Medien berichteten über den Fall.