Der Streit zwischen Politik und Experten, ob alternative Medizin erstattet werden soll, gewinnt an Schärfe.
Berlin - Die Diskussion um die Kostenerstattung von Homöophatie durch Krankenkassen gewinnt weiter an Fahrt. Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, sagte, er würde es „in jedem Fall unterstützen“, wenn das Gesundheitsministerium den Kassen die Erstattung untersagen würde. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, der CDU-Politiker Erwin Rüssel, sagte unserer Zeitung: „Wenn der Nutzennachweis fehlt, „kann ein Medikament auch nicht von der Kasse bezahlt werden“.
Im Jahr 2017 wurden rund eine Million Verordnungen für Arzneimittel der Homöopathie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgestellt. Das geht aus Unterlagen des Bundesgesundheitsministerium hervor, die unserer Zeitung vorliegen. Die Ausgaben der Kassen betrugen hierfür etwa 10,5 Millionen Euro. Die Zahlen befeuern die Debatte um ein Ende der Kostenerstattung für homöopathische Arzneimittel, die durch einen Bericht unserer Zeitung neu entfacht worden war. Gesundheitspolitiker aus Union und SPD und der Chef des des Spitzengremiums der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Josef Hecken, hatten sich für eine Reform stark gemacht.
Die Hersteller verweisen auf die Wirksamkeit
Der politische Druck auf die Homöopathie alarmiert die Hersteller. Wolfgang Kern, der Sprecher der Deutschen Homöopathie-Union in Karlsruhe, sagte unserer Zeitung, wenn Behandler und Patienten die Homöopathie richtig und verantwortungsvoll einsetzen, könne sie „den Therapie-Erfolg bei einer Vielzahl von Erkrankungen unterstützen“. Dies rechtfertige „die Erstattung als Satzungsleistung durch die Kassen“. Hermann Kortland, Vize-Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller, sagte: „Auch homöopathische Arzneimittel haben medizinische Evidenz.“
Die Gegner vergleichen Homöopathie mit einer Wallfahrt
Den Chef des obersten Beschlussgremiums der Selbstverwaltung der Ärzte, Kliniken und Kassen, Josef Hecken, überzeugt das nicht. Er reagiert auf die Position der Industrie mit einem Vergleich: „Wenn die Hersteller mit der gefühlten Evidenz bei den Patienten argumentierten, könne man „auch die Erstattung einer katholischen Pilgerfahrt nach Lourdes durch die Kassen mit gleichem Recht beantragen.“
Der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich legt im Gespräch mit unserer Zeitung einen „Kompromissvorschlag“ vor. Er weist darauf hin, dass es zwei Wege gebe, wie Arzneimittel auf den Markt kommen: durch ein förmliches Zulassungsverfahren, in welchem Arzneimittel ihre Wirksamkeit durch eine Reihe klinischer Tests nachweisen müssen, oder durch bloße „Registrierung“, für die der Nachweis der bloßen Unbedenklichkeit genügt. Hennrich will gesetzlich klarstellen, dass die Kassen Arzneimittel der besonderen Therapierichtung, worunter die Homöopathie fällt, nur erstattet werden dürfen, „wenn diese in einem förmlichen Zulassungsverfahren ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben“.