Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gibt der Neuhausener Gemeinderätin Tanja Verch mit ihrer Klage gegen Bürgermeister Ingo Hacker in entscheidenden Punkten recht. Künftig könnte die Haushaltsaufstellung in dem Ort anders erfolgen.
Ihr geht es um elementare Prinzipien der repräsentativen Demokratie: als Gemeinderätin jederzeit Anträge stellen und reden zu dürfen. Ihm geht es um elementare Prinzipien der repräsentativen Demokratie: die Verbindlichkeit von Mehrheitsentscheidungen und die Wirksamkeit von Entscheidungsprozessen. So abstrakt wie fundamental hört sich an, was zwischen Tanja Verch, der Fraktionsvorsitzenden der Initiative Grüne Liste (IGL) im Neuhausener Gemeinderat, und dem Bürgermeister Ingo Hacker sei Jahren zu Protesten, Ordnungsrufen und Sitzungsverweisen führt. Es klingt so, als ob beide recht hätten. Haben sie aber nicht, entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die Richterinnen gaben einer Klage Verchs gegen den Bürgermeister in entscheidenden Punkten recht.