Ein 62-Jähriger hat mutmaßlich mit einem Hammer aus dem Baumarkt einen 41-Jährigen attackiert – und musste sich nun vor Gericht verantworten. Foto: dpa/

Zwei Männer geraten wegen eines mutmaßlich falsch geparkten Autos aneinander. Daraufhin holt ein 62-Jähriger einen Hammer aus der Garage und schlägt auf den anderen ein. Ein Fall fürs Amtsgericht.

Ludwigsburg - Ein 62-jähriger Mann aus Ludwigsburg attackiert einen 41-Jährigen mit einem Hammer, vor dem Amtsgericht kommt er trotz des Angriffs glimpflich davon: Das Verfahren gegen den Eglosheimer wurde gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt.

Was sich in der Anklage – sie lautete auf gefährliche Körperverletzung – noch nach einer barbarischen Tat angehört hat, entpuppte sich am Freitag vor dem Amtsgericht Ludwigsburg als heftiger Streit ohne größere Folgen. Das Opfer, ein 41-Jähriger aus Asperg, der sich Ende Januar in der Gottlob-Dilger-Straße in Eglosheim mit dem 62-Jährigen in die Haare bekommen hatte, hatte nach dem Vorfall nicht einmal Anzeige erstattet.

Offenbar hinterließen die Hammerschläge keine größeren Spuren. Er sei weder ernsthaft verletzt noch krankgeschrieben gewesen. Er habe nicht einmal einen blauen Fleck davongetragen, sagte der 41-Jährige. Am Freitag musste er dem Gericht dennoch seine Sicht der Dinge schildern. An jenem Tag, dem 26. Januar, sei er mit seiner Familie zum Pizzaessen bei seiner Schwiegermutter, die im gleichen Haus wie der 62-Jährige wohnt, eingeladen gewesen. Als er sein Auto zwischen zwei Garagen abgestellt habe, habe ihn der Mann bereits vom Balkon aus beschimpft. „Er hat gemeint, es sei der Parkplatz von seinem Sohn“, sagte der 41-Jährige. Es kam zu einem Wortgefecht, die Männer warfen sich wüste Schimpfwörter an den Kopf. „Natürlich habe ich ihn zurück beleidigt“, sagte der Asperger.

Der Angreifer war alkoholisiert

Weil der Parkplatz aber nicht als privat ausgeschildert war und es auch keine Parkverbotsschilder gegeben habe, sei er zunächst ins Haus, dann aber wieder zurück auf die Straße: Er habe befürchtet, der 62-Jährige könnte sein Auto beschädigen. Die Angst schien wohl berechtigt. In der Zwischenzeit hatte der 62-Jährige nämlich einen Hammer aus seiner Garage geholt. Damit ging er den Ermittlungen zufolge auf den 41-Jährigen zu, drohte in Richtung des Kopfes zu schlagen, zielte dann aber zweimal auf die Hüfte. Als das Opfer ihn am Kragen packte, ließ der Angreifer von ihm ab. Die hinzu gerufene Polizei schlichtete die Situation.

Er sei an dem Tag betrunken gewesen, sagte der 62-Jährige reumütig. Er sei trockener Alkoholiker und habe sich bereits im Jahr 2003 in Therapie begeben. Am Tattag habe er dann einen Rückfall gehabt. Dass der Eglosheimer bei der Tat offensichtlich betrunken war, bestätigte ein Polizist, der im Gericht aussagte. Der Verteidiger Wolfgang Schneider, der angeregt hatte, das Verfahren einzustellen, sprach von einer „Ausnahmesituation“.

Die Richterin Andrea Henrich kam dem nach. „Das nächste Mal, wenn so etwas passiert, lassen Sie sich nicht provozieren“, sagte die Richterin. Bis zu dem Vorfall hat sich der 62-Jährige nichts zu Schulden kommen lassen.