Die Belegschaftsvertretung reagiert verärgert, über ein Rundschreiben zur geschlechtergerechten Sprache nicht gehört worden zu sein.
Der Gesamtpersonalrat (GPR) der Stadt Stuttgart hat mit Verwunderung auf das in einem Online-Artikel unserer Zeitung am Montag veröffentlichte Rundschreiben zur „Empfehlung zum Einsatz geschlechtergerechter Sprache“ reagiert und kritisiert dafür Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU). Er hatte klargestellt, dass die Verwendung von Gender-Sonderzeichen wie Stern, Doppelpunkt oder Binnen-I nur noch im Ausnahmefall verwendet werden sollte. Ein Verbot sprach er nicht aus.
Keine vertrauensvolle Zusammenarbeit
Die GPR-Vorsitzende Claudia Häußler erinnert in einem offenen Brief an Nopper daran, „im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit den Entwurf des Rundschreibens“ erhalten, sofort Bedenken und Gesprächsbedarf angemeldet und darum gebeten zu haben, das Papier noch nicht zu veröffentlichen. Aber noch bevor die Beschäftigten informiert gewesen seien, sei das Schreiben in einem Online-Artikel beschrieben worden. „Es geht hier ausschließlich um eine interne Angelegenheit der Stadtverwaltung.“ Zudem bezieht sie sich auf die Aussage, der GPR habe hier kein Mitspracherecht: „Das mag juristisch wohl so sein, doch nicht immer ist die rein juristische Sichtweise zielführend“, betont Häußler.
Wertschätzung in der Verwaltung
Sie verweist auf die „erlebte und gelebte Vielfalt in der Stadtverwaltung“. Seit vielen Jahren gebe es einen guten Konsens, „dass wir als Landeshauptstadt die Vielfalt der Gesellschaft spiegeln und ein gutes und wertschätzendes Verhalten miteinander pflegen“. Mit dem Gemeinderat sei das Thema 2020 besprochen und verhandelt worden. Seitdem gelten die „Hinweise zur Umsetzung der geschlechtersensiblen Sprache“. Sie würden in der Verwaltung „gerne gelebt“. Häußler erinnert etwa an die Kampagne „Stuttgart ist bunt“ und die Beteiligung mit einer offiziellen Gruppe beim Christopher-Street-Day. Für den Gesamtpersonalrat gebe es deshalb „keinerlei Anlass, an der geübten und gelobten Praxis etwas zu ändern“.
Ihm sei es bei der Nutzung des Gendersterns um die Grundsätze gegangen, die das Bundesverfassungsgericht 2017 mit seinem Urteil zur Personenstandserhebung zum Ausdruck gebracht habe, dass es nämlich mehr als zwei Geschlechter gebe. Der Gesamtpersonalrat werde daher weiterhin „geschlechtersensibel formulieren“.