Das Gericht berief sich auf das Reflexionsvermögen des Angeklagten. Foto: Archiv (dpa/Volker Hartmann)

Der Fellbacher Hundebesitzer, der im Streit zugestochen hat, wird am Landgericht überraschend milde verurteilt – bekommt aber harte Auflagen.

Im Verfahren gegen einen 51-jährigen Hundebesitzer, der bei einem Streit am 9. Februar einen anderen Hundebesitzer mit einem Messerstich in den Bauch verletzt hatte, fällte die 1. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart ein salomonisches Urteil: Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt Thomas Holztisch hatte drei Jahre und neun Monate gefordert, der Verteidiger Bernd Kiefer zwei Jahre auf Bewährung. Die Kammer hält zwar die Ausführungen des Staatsanwaltes in „weitesten Teilen“ für richtig, wie der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen in der Urteilsbegründung sagte. Allerdings bewertete sie die Schuld des Opfers an der Eskalation ganz anders als dieser – und folgte deshalb auch dem Antrag des Verteidigers.