Erst topp, dann hopp: Zwei langjährige Filialleiter der VR-Bank Ludwigsburg sollen plötzlich als ganz normale Berater arbeiten. Dagegen klagen die beiden – und erleben eine bemerkenswerte Verhandlung.
Die Dame und der Herr, die sich an diesem Morgen am Arbeitsgericht in Ludwigsburg einfinden, sind – unübertrieben – gestandene Persönlichkeiten. Man kennt sie, man schätzt sie. Besonders selbstbewusst wirken sie an diesem Morgen trotzdem nicht. Das liegt an dem Termin bei Gericht, wo sie eine Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber austragen. Der Arbeitgeber ist in beiden Fällen die VR-Bank Ludwigsburg, die für die Dame und den Herrn keine Verwendung in ihren bisherigen Funktionen hat.
Die Bank müsste sich schlecht fühlen
Und dennoch ist es so, das sich am Ende dieses Vormittages eigentlich die Bank schlecht fühlen müsste. Nicht nur, dass sie die beiden Prozesse mit Ansage verliert. („Die Durchführbarkeit der Maßnahme ist für die Kammer nicht nachvollziehbar“). Zudem ist das Bild, das in den Verhandlungen von dem großen Geldinstitut gezeichnet wird, schauderhaft. Und die Worte, die der Richter für das Vorgehen des Hauses als Arbeitgeber findet, lassen dieses Bild noch gruseliger erscheinen. „Kasperletheater“ ist so ein Wort, um nur ein Beispiel zu nennen.
Neue Struktur, neue Hierarchien
Es sind zwei Fälle, die am Arbeitsgericht verhandelt werden. Fall eins ist der von Ilse Mildenberger, die seit 2015 die Filiale in Erdmannhausen geleitet hat. Vor fast 30 Jahren hat sie bei der VR-Bank begonnen – oder korrekter: bei einem ihrer Vorgängerinstitute, die durch diverse Fusionen Namen und Zuschnitte änderten. Mit der jüngsten Fusion kam es zu der strittigen Situation.
Die VR-Bank Ludwigsburg, die voriges Jahr aus dem Zusammenschluss dreier Genossenschaftsbanken im Kreis Ludwigsburg entstanden ist, sieht in in ihrer neuen Struktur keine Filialleitungen mehr vor. Deshalb hat man Ilse Mildenberger, die jetzt 60 Jahre alt ist, im Februar eine außerordentliche fristlose Änderungskündigung geschickt. Per Post und ohne Vorwarnung, wie sie sagt.
Sinngemäß stand in dem Schreiben, dass sie als normale Beraterin weiter für die Bank arbeiten soll, das gleiche Geld bekommt, aber keine Personalverantwortung mehr hat. Dies ist inzwischen die Aufgabe einer neu eingezogenen Hierarchieebene. So weit, so normal.
Tatsächlich jedoch, so schilderte es Ilse Mildenberger vor Gericht, kümmere sie sich noch immer um alles, was neben dem alltäglichen Kundengeschäfts anfällt. Nur halt nebenher. Bei Fragen von Mitarbeitern helfen, den ausbleibenden Sicherheitsdienst suchen, unzufriedene Kunden beruhigen – die Palette ist breit, die Arbeitsverdichtung groß. „Das Bild, das wir draußen abgeben, ist schlimm“, sagte Ilse Mildenberger, die oft auf ihre „Degradierung“ angesprochen wird.
Desillusionierte Mitarbeiter
Im Mittelpunkt des zweiten Falls steht Wolfgang Winkler. Auch er leitete eine Filiale, und zwar die größte im Netz der ehemaligen Volksbank Ludwigsburg. Seit 2009 war er Chef im Haus an der Ludwigsburger in Arsenalstraße, was weit mehr beinhaltete, als im Büro zu sitzen. Im Namen der Bank überreichte Winkler Schecks an Vereine und Siegerurkunden an Schüler. Er repräsentierte die Bank auf Events, und wenn ein Kunde am Wochenende ein Problem hatte, kümmerte sich Winkler sofort darum. „Ich war auch in meiner Freizeit Volksbänker“, formuliert der 58-Jährige, der in diesem September 42 Jahre für die hiesige Genossenschaftsbank schafft.
Eine Vorwarnung gab es nicht
Auch er hat im Februar, ebenfalls ohne Vorwarnung, eine außerordentliche fristlose Änderungskündigung im Briefkasten gefunden. Auch er soll weiter für die Bank arbeiten, auch er soll nicht weniger Geld bekommen, aber keine Personalverantwortung mehr haben. „Ich kann bis heute nicht richtig fassen, dass man nach 42 Jahren in so eine Situation kommen kann“, so Wolfgang Winkler.
Falk Meinhardt, dem Richter am Arbeitsgericht, scheint es ähnlich zu gehen. „Dass es diesen Prozess überhaupt gibt, zeigt, dass die Kommunikation suboptimal lief“, sagte er an die Seite der Bank gerichtet, die es nicht einmal für nötig erachtet hatte, einen der Vorstände zu der Verhandlung zu entsenden. Auch dies eine Bemerkung, die sich der Richter nicht verkneifen wollte.
Deutliche Worte vom Richter
Theoretisch hätte die Bank das Aus der Filialleitungen anders lösen können. Sie hätte zum Beispiel den Betroffenen eröffnen können, dass ihre Funktionen zwar überflüssig und die Führungsaufgaben abnehmen werden, die Bank aber froh und dankbar über so erfahrene und engagierte Mitarbeiter sei. „Was wäre denn dann passiert“, fragte Richter Meinhardt mehr oder weniger rhetorisch. Sehr wahrscheinlich, so seine Vermutung, wäre es nicht zu diesem „kropfunnötigen“ Prozess gekommen.
Und der mit dem Urteil womöglich nicht beendet ist. Die Anwältin der VR-Bank hat bereits angedeutet, Rechtsmittel einzulegen. Das Arbeitsgericht in Ludwigsburg sei ja „nur die erste Instanz“. In diesem Fall bezog sie sich auf einen Vorschlag zur gütlichen Einigung mit Ilse Mildenberger.
Der Richter hatte angeregt, die „mehr oder weniger sinnvolle“ Änderungskündigung zurückzunehmen und in einem späteren Gespräch die Details der Tätigkeit in der Erdmannhäuser Filiale zu klären. Darauf ließ sich die Bank jedoch nicht ein, sondern nahm in Kauf, diesen Prozess zu verlieren.
Der Betriebsrat hat gewarnt
Auch im Fall Wolfgang Winkler war eine gütliche Einigung nicht möglich. Sein Anwalt hatte ein Modell zur Freistellung des langjährigen Mitarbeiters vorgeschlagen. Doch die Bank konnte darauf nicht eingehen. Dies sei Sache des Vorstands. Und aus dieser Ebene war ja niemand dabei. Deshalb hat die Bank auch diesen Fall verloren.
Und womöglich auch an Ansehen? Der Betriebsrat hatte die Entscheider bei der VR-Bank von Anfang an gewarnt – und ein paar Tipps gegeben: Mit den Betroffenen („Das sind Institutionen“) zu reden und die Außenwirkung zu bedenken.