Christoph Wichmann auf dem Gelände unterhalb der Burg, auf dem der Biergarten entstehen könnte. Das Toilettenhäuschen wurde bereits zum Teil fertiggestellt. Der obere Bereich ist für die Burg-Gastronomie, der untere Teil könnte später dem Biergarten dienen. Foto: Julia Spors

Der Initiator ist anders als der Oberstenfelder Bürgermeister fest davon überzeugt, dass das Verfahren rechtens ist. Das Landratsamt verweist auf den Gemeinderat, der am Ende darüber zu entscheiden hat.

Oberstenfeld - Wie geht es weiter mit dem geplanten Biergarten auf der Burg Lichtenberg in Oberstenfeld? Wenn es nach Christoph Wichmann geht, dem Geschäftsführer der Freiherr von und zu Weiler & Wichmann GbR, der die Burg gehört, eventuell gar nicht – sollte sich nicht an manchen Dingen etwas ändern. Denn: Dass auf dem Gelände unweit der Burg Landwirt Martin Föll einen Hühnerhof für 12 000 Hennen bauen will, stößt Wichmann ebenso sauer auf wie das Verhalten der Gemeinde, die sich in seinen Augen dagegen sperrt, die für den Biergarten nötigen Parkplätze auf dem bereits bestehenden Parkplatz auf dem Lichtenberg auszuweisen. Aus diesem Grund hat Wichmann in dieser Woche ein Bürgerbegehren gestartet. „Rund 420 Unterschriften benötigen wir in etwa, um damit zur Gemeinde gehen zu können“, erklärt er und ist zuversichtlich, die Listen schnell voll zu bekommen. In der Zwischenzeit stellt sich die Frage: Ist das Bürgerbegehren überhaupt zulässig?