Streiks sorgen auf den Strecken der SBS für Behinderungen im Zugverkehr. (Symbolfoto) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Derzeit sorgen Streiks der GDL insbesondere auf den Strecken der SBS rund um Stuttgart für Behinderungen im Zugverkehr. Nun hat die SWEG ihr Angebot für die Beschäftigten der SBS erneuert.

Im Tarifkonflikt um die Südwestdeutsche Landesverkehrs GmbH (SWEG) hat die Unternehmensleitung ihr Angebot für die Beschäftigten der Konzerntochter SBS erneuert. Wer damit einverstanden sei, erhalte in diesem Jahr und im kommenden Jahr je 2000 Euro brutto zusätzlich, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag. Ein erstes Angebot habe der Großteil der Belegschaft mit Ablauf einer ersten Frist nicht angenommen. Derzeit sorgen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL insbesondere auf den Strecken der SBS rund um Stuttgart für Behinderungen im Zugverkehr.

In dem Tarifkonflikt geht es darum, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer künftig eigenen Angaben zufolge nicht nur für die SBS, sondern für den gesamten SWEG-Konzern einen Tarifvertrag für die mehr als 500 Eisenbahner aushandeln möchte. Insgesamt zählt der Konzern 1800 Beschäftigte. Die SWEG will die ehemalige Abellio Rail Baden-Württemberg - heute SBS - jedoch nicht dauerhaft übernehmen. Die Abellio-Tochter war Ende 2021 in finanzielle Schieflage geraten. Die landeseigene SWEG hatte das Unternehmen daraufhin für zunächst zwei Jahre übernommen.

Europaweite Neuausschreibung erfolgt

Es könne niemand ernsthaft erwarten, „dass wir ein Unternehmen kaufen, was aus der Insolvenz kommt und sich mit uns in einem unbefristeten Streik befindet“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Uwe Lahl. „Wir sind auch bereit, uns früher zurückzuziehen, sobald die laufende Ausschreibung einen neuen Eigentümer ergeben hat.“

Die europaweite Neuausschreibung der Stuttgarter Netze, die die SBS bedient, ist inzwischen erfolgt. Sie ist in drei Lose aufgeteilt. Bei der vorangegangenen Vergabe hatte sich auch die Deutsche Bahn um die lukrativen Strecken beworben. Sie wurde dann aber infolge eines Vergabefehlers ausgeschlossen.