Der zweiten Streikwelle bei der Bahn dürfte bald eine dritte folgen. Das Tarifeinheitsgesetz erweist sich bei der Bahn als wirkungslos. Die Lösung des Konflikts liegt woanders, meint Matthias Schiermeyer.
Stuttgart - Nach dem Streik ist vor dem Streik. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Kampfbereitschaft von Deutscher Bahn und Lokführergewerkschaft mit dem Ende der zweiten Streikwelle am Mittwochmorgen bereits erschöpft ist. Näher liegt hingegen der Verdacht, dass GDL-Chef Claus Weselsky seine Drohungen realisiert und den Tarifkonflikt immer weiter eskaliert. Sein unausgesprochenes Motto lautet: Viel Feind – viel Ehr! Weselsky sieht sich lediglich seinen Kampftruppen verpflichtet und sonst niemandem. Außerdem hat er sich durchaus schon kompromissfähig gezeigt. Jetzt ist tatsächlich die Deutsche Bahn am Zuge.
Die Politik muss mehr Druck ausüben
Folglich muss der Druck der Politik auf das Management zunehmen, um nach dem überflüssigen Angebot einer unbezifferten Corona-Prämie ein ernsthaftes Einlenken zu signalisieren. Je näher die Bundestagswahlen rücken, desto intensiver wird sich die Regierung – allen voran Verkehrsminister Andreas Scheuer – um eine Befriedung bemühen müssen. Streikchaos etwa um den Wahltag herum, das hätte der ohne im Abstieg befindlichen Union gerade noch gefehlt.
Nun ist vor sechs Jahren das Tarifeinheitsgesetz in Kraft getreten, das diese schwer lösbare Gefechtslage eigentlich verhindern sollte. Seither gilt in einem Betrieb der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft, die dort die Mehrheit der Mitglieder hat. Während sich in anderen Bereichen daraufhin verfeindete Gewerkschaften zusammengefunden haben, um die Tarifpluralität zu sichern und nicht vom Arbeitgeber gegeneinander ausgespielt werden zu können, hat das Gesetz bei der Bahn nur übergangsweise etwas Ruhe gebracht.
Politische Streiks verordnet, die im Grunde unzulässig sind
Haupteinwand der Tarifeinheitsgegner war damals, dass das Gesetz die Koalitionsfreiheit aushöhlt und das von der Verfassung geschützte Streikrecht beeinträchtigt. Heute lässt sich feststellen: Gestreikt wird trotzdem. Allerdings ist der Kampf noch nicht entschieden – wenn die Gerichte bestätigen sollten, dass die von der GDL erstrittenen Tarifverträge in lediglich 16 von 300 Bahnbetrieben angewendet werden dürfen, wäre sie auf ein Mindestmaß zurechtgestutzt.
Folglich will Weselsky mit der Streikkampagne vordergründig auch der Konkurrenzgewerkschaft EVG Mitglieder abjagen, weshalb er weniger der Bahn als vielmehr dem Tarifeinheitsgesetz den Krieg erklärt hat. Im Schatten einer Auseinandersetzung um höhere Löhne verordnet er politische Streiks, die für sich genommen illegal wären.
Bestandsgarantie für die GDL-Tarifverträge nötig
Was tun? Das Tarifeinheitsgesetz durch etwas Neues zu ersetzen, kann nur ein frommer Wunsch sein. Immerhin geht dem heutigen Befund ein elfjähriger, quälender Prozess voraus, in den höchste Gerichte eingreifen mussten. Keine neue Regierung dürfte bereit sein, diese Dauerbaustelle erneut aufzumachen. Allenfalls Feinheiten wie eine Vorschrift zur fristgerechten Ankündigung von Arbeitskämpfen in Bereichen der öffentlichen Daseinsfürsorge könnten eine politische Mehrheit finden. Letztlich führt aber jedes Herumdoktern am Streikrecht zu massiven Aufwallungen – dies völlig zu Recht, weil es nüchtern betrachtet den Standort Deutschland auszeichnet, statt ihm schadet.
Pragmatischer erscheint da schon ein neues Abkommen zwischen Bahn, GDL und EVG nach der Machart, wie es schon bis Ende vorigen Jahres für relative Ruhe gesorgt hat – quasi eine Bestandsgarantie für die GDL und ihre Tarifverträge. Bahn und EVG haben zwar nur darauf gewartet, Weselskys Truppe kleinzukriegen. Doch wenn er nicht mehr die Existenzgefahr für die GDL beschwören kann, dürfte seinen Leuten ein Licht aufgehen: Dass sie nicht immer wieder die ganze Republik lähmen können, um die Interessen einer kleinen Berufsgruppe abzusichern.
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