Wenn Züge sich verspäten oder ausfallen, erhalten Reisende eine Entschädigung. Foto: dpa

Seit 9 Uhr ist der Bahnstreik vorbei, doch es wird weiterhin Zugausfälle geben. Gibt es einen Ersatzfahrplan? Und wie kommen Reisende heute an ihr Ziel und an ihre Entschädigung?

Stuttgart - Der Ärger bei den Reisenden ist groß, schon wieder fallen wegen eines Streiks Züge aus, viele Reisende kommen gar nicht ans Ziel. Doch sie können ihre Rechte geltend machen.

Was empfiehlt die Bahn den Reisenden?

Offiziell wurde der Streik an diesem Montag um 9 Uhr beendet. Laut Bahn ist aber auch im Verlauf des Tages mit erheblichen Beeinträchtigungen im Fern- und Regionalverkehr zu rechnen. Die Bahn empfiehlt Reisenden, Fahrten auf morgen zu verschieben.

Was ist, wenn ich mein Ticket für diesen Montag dennoch nutzen möchte?

Eine Bahnsprecherin teilte mit, dass an diesem Montag Reisende mit Ticket ohne Aufpreis jeden anderen Zug nehmen können, bei Sparpreis-Tickets sei die Zugbindung aufgehoben. Wer im Fernverkehr einen Fahrschein für diesen Montag hat, könne ihn einschließlich Sonntag, den 16. Dezember „flexibel nutzen“, das heißt auch einen Sparpreis für andere Züge. Für den Regionalverkehr gilt das nicht.

Gibt es für diesen Montag einen Ersatzfahrplan?

Es ist kein extra Ersatzfahrplan geplant, so ein Bahnsprecher. Die Bahn versuche, möglichst bald wieder den regulären Fahrplan zu bedienen. Die DB hat für Kunden eine Sonderhotline geschaltet, die an diesem Montag kostenlos ist. Betroffene Fahrgäste erreichen sie unter 08000 996633. Aktuelle Informationen finden Kunden der DB auch auf bahn.de/aktuell, m.bahn.de oder in der App DB-Navigator.

Was ist wenn ich nicht reisen möchte?

Wer seine Reise nicht antreten will, kann sich die Fahrkarte kostenlos erstatten lassen. Online geht das, wenn Sie auf diesen Link klicken. Fahrkarten, die in einem DB Reisezentrum, einer DB Agentur oder am DB Automaten gekauft wurden, können nur im DB Reisezentrum oder einer DB Agentur erstattet werden.

Erhalte ich bei Verspätungen Geld zurück?

Ja, auch bei Streik gelten die allgemeinen Fahrgastrechte. Ab einer Verspätung von 60 Minuten bekommen Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Im S-Bahn-Verkehr gibt es andere Regelungen. Hier fällt die Erstattung deutlich geringer aus.

Wie beantrage ich die Entschädigung?

Die Entschädigung muss beim Servicecenter der Bahn beantragt werden. Dafür muss ein Formular ausgefüllt werden, das es im Zug, am Bahnhof oder online gibt. Die Bahn empfiehlt, sich die Verspätung von einem Schaffner oder dem Personal an einer Information auf dem Formular bestätigen zu lassen. Bei Zeitkarten sowie Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung ist das Pflicht. Hier muss die Originalfahrkarte eingereicht werden. Eine Verspätung lässt sich aber auch im System der Bahn nachverfolgen, so ein Sprecher. Der Antrag muss binnen eines Jahres gestellt werden. Näheres zu Entschädigungen und eine Übersicht der Fahrgastrechte gibt es auf der Webseite der Bahn.