Im Rahmen der Tarifverhandlungen kommt es immer wieder zu Streiks im Nahverkehr – zum Ärger der Reisenden. Foto: dpa/Uli Deck

Seit dem 28. Februar verhandeln die Deutsche Bahn und Gewerkschaften über neue Tarifen, begleitet von Streiks. Der nächste ist für den 27. März geplant – doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Der Streik im öffentlichen Nahverkehr am Mittwoch war wie ein Vorbeben: Zwar wurden in Stuttgart die SSB-Stadtbahnen, die SSB-Busse, Zahnrad- und Seilbahnen bestreikt. Einzelne Buslinien und die S-Bahn fuhren aber noch.

Das könnte am 27. März deutlich anders werden. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft und Verdi denken für diesen Tag über einen umfassenden Warnstreik nach. Machen die Gewerkschaften ernst, würden bei der Bahn nicht nur der Nahverkehr und Straßenbahnen stillstehen, sondern auch Busse und Fernverkehr. Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst betreffen auch Mitarbeitende an Flughäfen und Angestellte der Autobahngesellschaft des Bundes. An Flughäfen könnte es zu Flugausfällen und Verspätungen, auf Autobahnen zu Tunnelsperrungen kommen.

Das fordern die Gewerkschaften

Die Gewerkschaften wollen mit den Streiks Druck aufbauen, um die aktuellen Forderungen in den Tarifverhandlungen durchzusetzen. Die EVG fordert zwölf Prozent mehr Lohn, mindestens aber 650 Euro mehr pro Monat. Für Nachwuchskräfte sollen es 325 Euro sein. Verdi fordert für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro monatlich. Für Azubis und Praktikanten werden 200 Euro monatlich mehr gefordert.

Ob tatsächlich gestreikt wird, sei aber noch nicht festgelegt, wie eine Sprecherin der EVG mitteilt. Das hänge vom Verlauf der weiteren Verhandlungen ab, man erwarte ein schnelles Angebot der Bahn. Die zweite Tarifrunde beginnt am 24./25. April, bis dahin hat die Deutsche Bahn Zeit, ein Angebot vorzulegen.

Was können Reisende tun?

Reisende würden in jedem Fall vor einem Streik rechtzeitig gewarnt und könnten sich online informieren, versichern die Gewerkschaften. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können Reisende im Streikfall von ihren Fahrgastrechten Gebrauch machen und Entschädigung beantragen, wenn sie viel zu spät oder gar nicht ans Ziel kommen.