Die Streaming-Plattform erhält eine Positivberwertung der Jugendschutzfeatures. Foto: dpa

Netflix hat sich der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter angeschlossen, um hohe Jugendschutzstandards auf der Streaming-Plattform zu sichern. Die einzelnen Profile können nun mit einer passenden Altersstufe versehen werden.

Berlin - Netflix hat sich der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) angeschlossen, um gemeinsam hohe Jugendschutzstandards auf der Streaming-Plattform zu sichern. Die FSM hat die Schutzfunktionen von Netflix nach deutschem Recht begutachtet und als geeignetes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bewertet. Damit erhält Netflix als erste internationale Streaming-Plattform die Positivbewertung und Anerkennung der Jugendschutzfeatures in Deutschland.

Inhalte werden mit Altersstufen versehen

Gemeinsam mit der FSM hat Netflix in den letzten Wochen daran gearbeitet, familienfreundliche Anpassungen für den deutschen Markt vorzunehmen. So wurden die in Deutschland bekannten Altersstufen von 0, 6, 12, 16 und 18 Jahre übernommen. Alle auf der Plattform vorhandenen Inhalte sind mit einer dieser Altersstufen versehen. Familien haben die Möglichkeit, für den gesamten Account mit allen Profilen eine Altersstufe und eine Jugendschutz-PIN festzulegen. Inhalte, die für die gewählte Altersstufe nicht geeignet sind, müssen aktiv durch die Eingabe der PIN freigegeben werden. So ist gewährleistet, dass alle Familienmitglieder vor unangemessenen Inhalten geschützt sind. Zusätzlich kann jedem einzelnen Profil die jeweils passende Altersstufe zugeordnet werden. Nach der Bewertung der FSM-Experten sind diese Jugendschutzfunktionen einfach nutzbar und sehr gut erklärt.

Die FSM ist bereits seit 2005 eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Online-Medien. In dieser Funktion ist die FSM für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM hat als zuständiges Aufsichtsgremium die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidung bei Netflix am 11. Oktober 2018 bestätigt.