Außengastronomie belebt ein Stadtviertel. Foto: Mierendorf

Die Gastronomie im Freien ist in Stuttgart erwünscht. Jedoch nur solange bis sich die Wirte nicht unerlaubt ausbreiten.

S-Mitte - Noch nie gab es in Stuttgart so viel Außengastronomie wie heute“, sagt Rupert Kellermann, der Bezirksvorsteher von Süd. Grund genug für den Bezirksbeirat, sich vom Leiter der Gewerbe- und Gaststättenbehörde, Martin Treutler, zu Beginn der Saison einen Überblick über mögliche Probleme von Straßenwirtschaften zu verschaffen.

Jährlich gibt es um die 500 Anträge auf eine Straßenwirtschaft im Stadtgebiet, berichtet Treutler, davon seien zwei Drittel Folgeanträge von Gastwirten, die genau zu den gleichen Bedingungen wie im Vorjahr ihre Tische aufstellen wollten. „Wenn es in der Saison davor keine Beschwerden gab, dann lassen wir das im gleichen Rahmen weiterlaufen“, erklärt Treutler. Die Bezirksbeiräte bekommen solche Anträge in der Regel nicht mehr vorgelegt. Zu neuen dagegen können sie Bedenken und Einwände äußern.

Die Toleranz der Anwohner ist gesunken

Die Toleranz vieler Anwohner gegenüber Straßengastronomie sei gesunken, sagt Treutler, gerade Lärmbeschwerden gegen Gaststätten nehmen zu. Im Süden allerdings seien diese vereinzelt und konzentrierten sich auf keinen bestimmten Ort. Eine Aussage, die der Bezirksbeirat erfreut zur Kenntnis nahm, hatte das Gremium doch erst zur vergangenen Saison die Öffnungszeiten der Cafés am Marienplatz bis Mitternacht verlängert. Bezirksvorsteher Kellermann fragte dezidiert nach Klagen der Anwohner. Doch die gebe es nicht, versicherte Treutler.

Veronika Kienzle, die Bezirksvorsteherin in Mitte, erreichen dagegen häufig Beschwerden von Anwohnern. „Es fehlt das Personal, das regelmäßig kontrolliert, ob die Gastronomen sich an die Genehmigung halten“, sagt sie. Grundsätzlich befürwortet Kienzle die Entwicklung in der Stadt. „Es gibt viele Straßenwirtschaften, was auch für die Offenheit und Gastfreundlichkeit der Stadt spricht.“ Allerdings müsse ein Gleichgewicht eingehalten werden, betont sie.

Es darf keine Monokultur entstehen

„Es darf keine Monokultur entstehen, da diese nicht sozialverträglich ist“, so Kienzle. „Es kann beispielsweise nicht sein, dass das Hospitalviertel zur öffentlichen Toilette der Kneipengänger auf der Theodor-Heuss-Straße wird“, meint Kienzle. Gerade auf der Partymeile entstehe der Eindruck, ausschließlich Außengastronomie zu haben, da das Partyvolk vorzugsweise draußen statt drinnen steht.

Im vergangenen Jahr hatte das Amt für öffentliche Ordnung, zu dem Treutlers Behörde gehört, im Süden 46 Straßenwirtschaften genehmigt. Zu den größten davon gehören das Café Kaiserbau am Marienplatz und die Brauereigaststätte von Dinkelacker. Je nach Lage und Öffnungszeit kostet eine Konzession 2,10 bis 6,50 Euro monatlich pro genutztem Quadratmeter. Hinzu kommen – ganz gleich, ob es sich um einen neuen oder einen Folgeantrag handelt – 76 Euro Verwaltungsgebühr und 50 Euro Gaststättenerlaubnis, die fällig wird, wenn der Wirt Alkohol im Freien ausschenken will.

Kontrolliert werde die Gaststätte, so Treutler, wenn es Beschwerden gebe – im Stadtbezirk Mitte auch mit Schwerpunktkontrollen, an denen der Vollzugsdienst oder der städtische Ermittlungsdienst beteiligt sind. Bei Verstößen muss der Wirt ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen, das sich bei mehrmaligen Verstößen verdoppeln kann. „Allerdings haben wir auch einen Mund und reden erst einmal mit den Leuten“, sagt Treutler, „und die meisten Betreiber halten sich auch daran, schließlich möchten sie im nächsten Jahr ja wieder eine Genehmigung.“

Hinweise aus dem Bezirksbeirat werden berücksichtigt

Für regelmäßige Kontrollen fehle der Behörde jedoch das Personal, räumt Treutler ein. Allerdings ist in diesem Jahr eine zusätzliche Stelle vorgesehen. Das wurde im Haushalt genehmigt. „Der Mitarbeiter soll verstärkt Präsenz vor Ort zeigen“, sagt Treutler. Ausgeschrieben werde die Stelle aber erst, wenn ein entsprechender Arbeitsplatz eingerichtet sei. „Momentan ist es räumlich etwas eng bei uns“, sagt der Behördenleiter.

Für die Bezirksbeiräte ist es wichtig, bei dem Genehmigungsverfahren gehört zu werden. „Unsere Bedingung ist die Gehwegmindestbreite von 1,50 Meter“, so Kienzle. „Leider werden unsere Einwände nicht immer gehört“, sagt die Bezirksvorsteherin. Bei einem Antrag würden alle beteiligten Ämter und der Bezirksbeirat in die Abstimmung einbezogen, erklärt Treutler. Es könne allerdings durchaus vorkommen, dass deren Bedenken weniger wiegen als beispielsweise Einwände der Feuerwehr. „Da können wir dann nicht viel dagegen sagen“, so Treutler. Doch die Meinung der Lokalpolitiker, die sich vor Ort auskennen, sei ihnen wichtig. Und entsprechende Hinweise aus dem Bezirksbeirat würden in jedem Fall berücksichtigt.