Deutliche Worte der Polizei an die Straßengangs Foto: Screenshot

Angesichts des drohenden Bandenkriegs auf Stuttgarter Boden setzen Polizei und Justiz auf klare Signale. Das Polizeipräsidium macht deutlich, dass es keinerlei Auseinandersetzungen der Straßengangs untereinander oder gar mit der Polizei duldet.

Stuttgart - Angesichts des drohenden Bandenkriegs auf Stuttgarter Boden setzen Polizei und Justiz auf klare Signale. So macht das Polizeipräsidium Stuttgart in einer öffentlichen Stellungnahme deutlich, dass es in Stuttgart und Umgebung keinerlei Auseinandersetzungen der Straßengangs untereinander oder gar mit der Polizei duldet.

Die Kampfansage richtet sich „an alle, die Streit, Macht und Herrschaft suchen“. Namentlich die in Stuttgart aktiven Gruppierungen der sogenannten Stuttgarter Kurden, der United Tribunes und deren Anhänger. Ein mutmaßliches Mitglied der kurdischen Gang wurde gestern ausgewiesen.

„Wir haben die Nachricht auf unseren und den Seiten der Gruppen in den sozialen Netzwerken platziert“, sagt Stefan Keilbach, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart. Auf manchen Seiten wurde die Nachricht sofort wieder entfernt, wo sie noch steht, traut sich allerdings niemand, in der digitalen Öffentlichkeit gegen die Polizei zu wettern. Unbeteiligte machen sich lustig über die Polizei: „Das hier ist lediglich PR“, findet ein Kommentator im Internet.

Grund der Polizeiaktion ist: Die Gruppe, die sich Stuttgarter Kurden nennt, hat den United Tribunes erneut mit Gewalt auf ihrer Online-Plattform gedroht, nachdem es Polizei am Sonntag erfolgreich gelungen war, die Muskelmänner voneinander zu trennen. Hierfür war ein Großaufgebot nötig, 150 selbst ernannte Tribune von den Mitgliedern der Kurden-Gang zu trennen.

Vorausgegangen war den Krawallen ein Aufmarsch von 200 Personen aus dem Umfeld der sogenannten Stuttgarter Kurden auf dem Rotebühlplatz während der Langen Nacht der Museen am 14. März. Am selben Tag erbeuteten sie in Ludwigsburg eine Kutte ihrer Widersacher. Einen Film von deren Verbrennung verbreiteten sie im Internet.

Die Gruppierung der Stuttgarter Kurden kann laut Polizei als so etwas wie die Nachfolgeorganisation der 2013 verbotenen Red Legion betrachtet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat gestern den Antrag eines Führungsmitglieds der jetzt verbotenen Gruppe gegen dessen Ausweisung in die Türkei abgelehnt. Der 1982 geborene Mann stelle eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, heißt es in der Urteilsbegründung. Er ist wegen etlicher Straftaten, darunter gefährlicher Körperverletzung, zu über drei Jahre Haft verurteilt worden. Das Gericht ist der Ansicht, dass er auch bei der Kurden-Bande aktiv ist.