Wenn es im Ausland blitzt, können Autofahrer meist nicht darauf hoffen, in Deutschland verschont zu werden. Foto: dpa

Bei Urlaubs-Knöllchen kann es sich lohnen, freiwillig zu bezahlen: Denn Reisenden, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland erhalten haben, droht dem ADAC zufolge möglicherweise beim nächsten Aufenthalt im selben Land eine böse Überraschung.

Kamen - Verkehrsverstöße werden im Ausland teilweise deutlich härter bestraft als hierzulande. Beispiel: Wer 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 420 Euro. In Deutschland werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro vollstreckt (Strafen aus Österreich schon ab 25 Euro). Aber: Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten, so dass auch Beträge, die deutlich unter 70 Euro liegen, geahndet werden können. Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldstrafen: Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für im Ausland begangene Verkehrsverstöße nicht.

Die EU-Staaten sind unterschiedlich konsequent, wenn es um die Vollstreckung der Bußgelder geht. Während zum Beispiel die Niederlande Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das hier zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, sind andere Länder zurückhaltender. Griechenland hat dagegen als einziges EU-Land den entsprechenden „EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung“ noch gar nicht umgesetzt. In Griechenland fällig gewordene Bußgelder werden hierzulande also (noch) nicht eingetrieben.

Bei zügiger Bezahlung gewähren viele Länder Rabatte

Wenn es auch nicht hundertprozentig sicher ist, von einem im „weniger strengen“ Ausland begangenen Verkehrsvergehen verschont zu bleiben, kann es sich lohnen, freiwillig zu bezahlen: Denn Reisenden, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland erhalten haben, droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung, so der ADAC.

Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es beispielsweise dann kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Sogar bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.

Kaum zu glauben, aber Tatsache: Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden, Zweifeln oder Missverständnissen ist es ratsam, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen und – gegebenenfalls mithilfe eines Anwalts im Urlaubsland – Einspruch einzulegen. Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn.