Guido Wolf erinnert wiederholt an den Vorschlag der erweiterten DNA-Analyse (Archivfoto). Foto: dpa

Justizminister Guido Wolf erinnert an ein Thema, das wegen der Bundestagswahl verschoben worden war: die erweiterte DNA-Analyse nach Straftaten zur Eingrenzung möglicher Täter.

Stuttgart - Die Hängepartie bei der geplanten erweiterten Nutzung der DNA-Analyse nach Straftaten verärgert Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU). „Wir werden nach grausamen Straftaten nicht müde, bestimmte Notwendigkeiten zu benennen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. „Aber selbst bei Projekten, bei denen es große politische Mehrheiten gibt, gelingt es auf Bundesebene nicht, diese zeitnah umzusetzen.“

Nach dem Mord an einer Freiburger Studentin Oktober 2016 hatte Wolf einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um genetische Spuren auch zur Feststellung von Augen-, Haar- und Hautfarbe eines Täters zu nutzen. Bislang darf die DNA nur mit Blick auf das Geschlecht und zur Feststellung der Identität analysiert werden.

Thema wurde wegen Bundestagswahl verschoben

Im Bundesrat hätte der Entwurf laut Wolf eine politische Mehrheit gehabt. „Aber dann hat man das Thema wegen der Bundestagswahl verschoben.“ Dann habe die Regierungsbildung im Bund ein halbes Jahr gedauert. Zwar steht das Thema im schwarz-roten Koalitionsvertrag. Doch jetzt dauere es, bis sich Union und SPD über ihre Prioritäten bei der Umsetzung gemeinsamer Vorhaben einig würden. „Damit bleibt ein solches wichtiges Vorhaben zu lange auf der Strecke.“

Beim Bürger löse das Frust und Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates aus. „Der Rechtsstaat funktioniert zweifellos. Aber wenn wir in solchen einzelnen Punkten nicht weiterkommen, kann beim Bürger der falsche Eindruck entstehen, er funktioniere nicht.“

Nach der Festnahme des Verdächtigen im Fall der getöteten Studentin war der Ruf nach einer umfassenderen Auswertung von DNA-Spuren lauter geworden. Ermittler machten damals deutlich, dass sie bei einer erweiterten DNA-Analyse den Kreis der möglichen Täter hätten eingrenzen können. Der Täter, ein junger Flüchtling, wurde dennoch gefasst und im März zu lebenslanger Haft verurteilt.