Thomas Strobl im Gespräch mit Polizisten. Foto: dpa

Dass die Daten der Lkw-Maut nur zum Abkassieren, nicht aber für die Verbrecherjagd genutzt werden dürfen, will Innenminister Thomas Strobl nicht verstehen. Es brauche aber Mut, daran etwas zu ändern.

Stuttgart - Bei der Aufklärung schwerer Straftaten will Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf Mautdaten zugreifen dürfen. „Man muss, gerade im Kampf gegen schwere und schwerste Straftaten, auch den Mut aufbringen, Gesetze zu korrigieren“, forderte Strobl vor der Innenministerkonferenz in Leipzig. „Ich halte es für absurd, dass unsere Ermittler in diesem Bereich weiterhin blind und taub sind - und die Daten nur für die centgenaue Abrechnung genutzt werden dürfen.“ Bislang dürfen die Daten nur für die Mautberechnung genutzt werden.

Im Fall des Sexualmords an einer Joggerin in Endingen bei Freiburg hatten neben DNA-Analysen auch Mautdaten aus Österreich auf die Spur eines Verdächtigen geführt. Ihm wird auch ein Mord aus dem Jahre 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein zur Last gelegt. „Ohne den Zugang zu den österreichischen Mautdaten und den Abgleich der Telekommunikationsdaten wären diese schrecklichen Verbrechen wahrscheinlich noch nicht aufgeklärt“, sagte Strobl.

Flächendeckende Kontrolle ist schwierig

„Wir nutzen und speichern in Deutschland Mautdaten zur Abrechnung von Euro und Cent, dürfen aber nicht einmal unter Richtervorbehalt mit diesen Daten schwerste Verbrechen aufklären oder verhindern“, berichtete Strobl. Baden-Württembergs Justizministers Guido Wolf (CDU) hatte das Thema im Sommer auch bei seinen Ressortkollegen angesprochen - jedoch nicht mit durchschlagendem Erfolg. Angesichts der Grundrechte, besonders auf Freizügigkeit, sei es nicht ganz einfach, plötzlich eine flächendeckende Kontrolle zuzulassen, hieß es bei den Justizministern.

Seit 2005 werden auf Grundlage des Autobahnmautgesetzes (ABMG) für Fahrzeuge über 12 Tonnen Gesamtgewicht streckenabhängige Gebühren für die Nutzung von Autobahnen und einigen Bundesstraßen erhoben. Das Gesetz enthält die eindeutige Bestimmung, dass die Fahrdaten der Lastkraftwagen nur für die Mautberechnung benutzt werden dürfen. Jede andere Nutzung dieser Daten wurde strikt verboten.