Selbst Luther ziert die Plakate der NPD. Foto: epd

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte, dass mehrere Städte NPD-Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ entfernen dürfen. Inhalt und Gestaltung der Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Düsseldorf/Mönchengladbach - Mehrere Städte dürfen NPD-Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ entfernen lassen. So gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag dem Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach recht, der die NPD aufgefordert hatte, die Aushänge abzuhängen oder unkenntlich zu machen. Den Eilantrag der rechtsextremen Partei gegen die Verfügung wies das Gericht zurück. Ebenso lehnte das Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag der NPD gegen die Stadt Zittau ab, die die Plakate bereits entfernt hat. Eine vergleichbare Entscheidung hatte am Freitag das Verwaltungsgericht Schwerin getroffen.

Die Düsseldorfer Richter urteilten, mit dem Aufhängen der Plakate im Stadtgebiet gefährde die Partei die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Inhalt und Gestaltung der Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die aus dem Ausland nach Deutschland eingereisten Migranten würden in einer Weise böswillig verächtlich gemacht, die ihre Menschenwürde angreife und geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Gegen das Urteil aus Düsseldorf ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

Straftatbestand der Volksverhetzung

Auch laut dem Verwaltungsgericht Dresden erfüllen die Wahlplakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ den Straftatbestand der Volksverhetzung. Sie stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und seien deshalb von der Stadt Zittau aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt worden.

Der Schriftzug auf dem Wahlplakat sei mit Ortsnamen hinterlegt, zwischen denen sich Totenkreuze befänden. Dabei handele es sich um Orte im Bundesgebiet, in denen es in der jüngeren Vergangenheit zu Gewalt- und Tötungsdelikten gekommen sei, die Tätern mit Migrationshintergrund zugeschrieben wurden, hieß es. Neben dem Wahlkampfslogan befindet sich auf rotem Grund das Parteilogo und darunter die Aufforderung „Widerstand - jetzt“.

Mit dem Wahlplakat greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, hieß es weiter zur Begründung der Gerichtsentscheidung. Dieser Teil der Bevölkerung werde „von ihr böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.