Ein Stuttgarter steht erneut wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Dort steht deshalb auch die Frage der Therapierbarkeit im Raum.
Stuttgart - Es ist ein Verfahren, bei dem die juristische Routine zu greifen scheint. Angeklagt ist vor dem Landgericht Stuttgart seit Donnerstag ein vorbestrafter Sexualstraftäter, der vermutlich auch ein weiteres Mal die ihm zur Last gelegten Vorwürfe im Laufe des Prozesses einräumen wird. Dies hat er auch schon vor den beiden bereits gegen ihn ergangenen Schuldsprüchen getan. Und dennoch ist dies kein einfacher Fall für die 3. Jugendstrafkammer unter dem Vorsitz von Richter Johannes Steinbach, die vor der in diesem Fall besonders schwierigen Aufgabe steht, sowohl dem Täter als auch den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Bereits mehrere Taten verübt
Angeklagt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten ist Benjamin B., 27 Jahre alt, homosexuell und pädophil veranlagt. Er soll 2014, 2019 und im April dieses Jahres analen sowie oralen Verkehr mit zu diesem Zeitpunkt jeweils 13 Jahre alten Jungen gehabt haben. Zu ihnen habe er mithilfe von Kontaktseiten per Messengerdienste die Verbindung hergestellt, sich mit ihnen verabredet. In der Folge sei es dann jeweils zu den Taten in der Wohnung von Benjamin B. gekommen, heißt in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Denn Fall komplex machen die Begleitumstände. So scheint Benjamin B. von keinem Opfer klar signalisiert worden zu sein, dass die sexuellen Handlungen gegen ihren Willen durchgeführt werden. Was die Frage aufwirft, inwieweit sich ein scheinbares Einvernehmen strafmildernd auswirkt.
Die Therapie wirkt in erster Linie präventiv
Auf der anderen Seite müssen die Folgen in eine Bewertung einfließen, die das Erlebte für Pubertierende ohne sexuelle Erfahrung haben. So hat laut Anklage zumindest bei einem Opfer der Missbrauch tiefe seelische Wunden hinterlassen. Der zuvor lebhafte Junge sei mittlerweile in sich gekehrt, leide unter Panikattacken und füge sich selbst Verletzungen zu. Die schulischen Leistungen seien rapide schlechter geworden. „Es besteht Therapiebedarf“, so Staatsanwalt Konstantin Schubert.
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Pädophilie ist kein Verbrechen, sondern „eine Störung der sexuellen Präferenz, die sich auf Kinder richtet“, wie es in der wissenschaftlichen Literatur heißt. Fast ausnahmslos sind davon Männer betroffen. Laut Studien leben rund 250 000 Pädosexuelle, wie sie auch genannt werden, in Deutschland. Davon geht wissenschaftlichen Schätzungen zufolge etwa jeder fünfte Pädosexuelle seiner Neigung nach und macht sich dadurch strafbar. Die große Mehrheit dieser Täter ist heterosexuell und missbraucht Mädchen. Eine Therapie, so die gängige Expertenmeinung, wirkt hier vor allem präventiv. Als „abtrainierbar“ gilt die Neigung nicht, wofür auch die offenbar bisher erfolglos durchgeführten Therapien bei Benjamin B. sprechen würden.
Im Fall einer Verurteilung des wegen vorangegangener Taten derzeit inhaftierten Benjamin B. will die Kammer eine zusammenfassende Gesamtstrafe aussprechen.