Im Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung geht es um die Rettungsgasse. Foto: Pixabay

Seit Januar ist das Bilden einer Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben. Wer dies nicht tut, muss mit hohen Strafen rechnen.

Leonberg - Rettungskräfte haben unverbesserlichen Autofahrern oft nur wenig entgegenzusetzen. Sie müssen schnell zum Unfallort und können ihre Zeit nicht damit verbringen, Nummernschilder aufzuschreiben. Bei der Polizei sieht das zum Teil schon anders aus. Seit Januar hat die Polizei Ludwigsburg in Zusammenhang mit der Rettungsgasse 242 Bußgeldverfahren verhängt, und allein drei Fahrer bekamen deswegen ein Fahrverbot. Denn schon Zentimeter können für die Einsatzkräfte entscheidend sein.

 

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Aber nicht immer gibt es Probleme beim Bilden der Rettungsgasse. Wie der Polizeisprecher Peter Widenhorn erzählt, macht die Polizei zwar die unterschiedlichsten Erfahrungen mit dem Thema, dennoch „funktioniert es in vielen Fällen ganz gut“. Wer aber keine Rettungsgasse bildet und erwischt wird, für den kann es teuer werden: 200 Euro Bußgeld sind das Minimum, dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg. Der Bußgeldsatz kann jedoch steigen, zum Beispiel, wenn durch das Verhalten des Fahrers Dritte gefährdet werden, sind 280 Euro fällig, wenn durch seine Schuld ein Schaden an anderen Autos entsteht, sogar 320 Euro. Der Verursacher kann sogar einen Monat Fahrverbot erhalten.

Seit Januar ist die Rettungsgasse gesetzlich Pflicht

Dass das Thema Rettungsgasse so ernst behandelt wird, ist noch ganz neu. „Die Leute wissen, dass sie eine Rettungsgasse bilden müssen, aber dass es jetzt tatsächlich eine Pflicht ist, steht erst seit Januar in diesem Jahr im Gesetz“, sagt Widenhorn. Früher kostete es nur 20 Euro, wenn man dabei erwischt wurde, wie man keine Rettungsgasse bildete.

Interview: "Es geht oft um Leben und Tod"

Doch wie schnappt man die Übeltäter überhaupt? „Wenn es die Situation zulässt, fährt ein separates Fahrzeug mit und überprüft die Rettungsgasse, gleichzeitig nimmt es auch alles mit der Kamera auf. Später wird dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, erzählt Peter Widenhorn. Auch wenn kein zusätzliches Einsatzfahrzeug mitfahren kann, die Polizisten sind dennoch aufmerksam. „Auch die Beamten vor Ort schauen nach der Rettungsgasse und schreiben sich Kennzeichen auf.“ Nach seiner Erfahrung, auch wenn das Thema erst sehr frisch ist, ist das Bilden der Rettungsgasse aber besser geworden.

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Aber nicht immer gibt es Probleme beim Bilden der Rettungsgasse. Wie der Polizeisprecher Peter Widenhorn erzählt, macht die Polizei zwar die unterschiedlichsten Erfahrungen mit dem Thema, dennoch „funktioniert es in vielen Fällen ganz gut“. Wer aber keine Rettungsgasse bildet und erwischt wird, für den kann es teuer werden: 200 Euro Bußgeld sind das Minimum, dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg. Der Bußgeldsatz kann jedoch steigen, zum Beispiel, wenn durch das Verhalten des Fahrers Dritte gefährdet werden, sind 280 Euro fällig, wenn durch seine Schuld ein Schaden an anderen Autos entsteht, sogar 320 Euro. Der Verursacher kann sogar einen Monat Fahrverbot erhalten.

Seit Januar ist die Rettungsgasse gesetzlich Pflicht

Dass das Thema Rettungsgasse so ernst behandelt wird, ist noch ganz neu. „Die Leute wissen, dass sie eine Rettungsgasse bilden müssen, aber dass es jetzt tatsächlich eine Pflicht ist, steht erst seit Januar in diesem Jahr im Gesetz“, sagt Widenhorn. Früher kostete es nur 20 Euro, wenn man dabei erwischt wurde, wie man keine Rettungsgasse bildete.

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Doch wie schnappt man die Übeltäter überhaupt? „Wenn es die Situation zulässt, fährt ein separates Fahrzeug mit und überprüft die Rettungsgasse, gleichzeitig nimmt es auch alles mit der Kamera auf. Später wird dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, erzählt Peter Widenhorn. Auch wenn kein zusätzliches Einsatzfahrzeug mitfahren kann, die Polizisten sind dennoch aufmerksam. „Auch die Beamten vor Ort schauen nach der Rettungsgasse und schreiben sich Kennzeichen auf.“ Nach seiner Erfahrung, auch wenn das Thema erst sehr frisch ist, ist das Bilden der Rettungsgasse aber besser geworden.