Rund sieben Monate nach dem Urteil im Fall der gewaltsam zu Tode gekommen Studentin Tugce hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision abgelehnt. Das erklärte einer der beteiligten Anwälte.
Frankfurt - Das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce in Offenbach ist nach Angaben eines beteiligten Anwalts rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe rund sieben Monate nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt eine Revision abgelehnt, wie Stephan Kuhn, Anwalt des verurteilten Täters,erklärte. Der BGH in Karlsruhe äußerte sich inhaltlich zunächst nicht zu den Informationen und verwies auf die noch ausstehende Benachrichtigung der Prozessbeteiligten.
Der inzwischen 19 Jahre alte Sanel M. war im Juni 2015 nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Verteidiger hatten Revision eingelegt. Der Heranwachsende sitzt noch immer in U-Haft. Er habe bereits 14 Monate abgebüßt und werde jetzt in ein Jugendgefängnis in Strafhaft verlegt, sagte sein Anwalt.
Der Heranwachsende hatte Tugce in den Morgenstunden des 15. Novembers 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Lokals in Offenbach mit einem Schlag niedergestreckt. Die 22 Jahre alte Studentin prallte mit dem Kopf auf den Boden und erlitt dabei schwerste Hirnverletzungen, an deren Folgen sie elf Tage später im Krankenhaus starb.
Dem Schlag vorausgegangen waren üble Beleidigungen zwischen Sanels Jungengruppe und einer Mädchen-Clique um Tugce, wie der Prozess ergab. „Tugces Familie und alle anderen, die ihr nahe standen, sind beruhigt, dass das jetzt wenigstens juristisch abgeschlossen ist“, sagte der Anwalt der Familie, Macit Karaahmetoglu.