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Gegen den Mann mit der angeblichen Bombe in der Unterhose, ist Strafbefehl erlassen worden.

Stuttgart - Gegen den Flugpassagier, der am 5. Januar behauptet hatte, er habe eine Bombe in der Unterhose, ist Strafbefehl erlassen worden. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hat, gibt es eine Hauptverhandlung. Dies werde aber frühestens im April der Fall sein, sagte am Freitag auf Anfrage die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Claudia Krauth.

Zunächst war unklar, ob sich der 42 Jahre alte Polizeibeamte aus Schorndorf mit seiner dreisten Behauptung nur einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hatte. Weil er aber auch nach mehrfacher Befragung zunächst dabei blieb, er habe Sprengstoff in der Unterhose, sieht die Staatsanwaltschaft eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat. Zumindest, so Krauth am Freitag, habe der Mann eine allgemeine Beunruhigung am Flughafen in Kauf genommen.

Der Polizeihauptkommissar wollte am 5. Januar nach Ägypten fliegen. Bei einer Fluggastkontrolle machte er wohl scherzhaft die Äußerung. Warum er sie auf Befragung nicht eindeutig widerrief, ist noch unklar.

Erst diese Woche kam es am Flughafen zu einer ähnlichen Situation, als ein 44-jähriger Österreicher behauptete, "die Bombe ist eh im Koffer". Als die Polizei eine Suchaktion einleitete, zog er die Aussage aber sofort zurück. Er kam deshalb mit einer Zahlung von 220 Euro davon. Er verpasste aber wie der Schorndorfer seinen Flug.