Vor allem der Ausbau des schmalen Abzweigs des Stöckenbergwegs steht in der Kritik. Anwohner halten ihn für unsinnig und teuer. Foto: Roberto Bulgrin

Nach langem Ringen hat der Mobilitätsausschuss jetzt grünes Licht für die Vorplanung der Erschließung des Stöckenbergwegs gegeben. Beim Bürgerausschuss ist man alles andere als zufrieden mit der Entscheidung.

Neu ist der Stöckenbergweg im Esslinger Stadtteil Liebersbronn beileibe nicht: Die Straße existiert seit Jahrzehnten. Doch sie wurde nie so erschlossen, wie es eigentlich vorgeschrieben ist. Das will die Stadt jetzt nachholen. Bei den Anwohnern kommt das gar nicht gut an. Mehr als ein Jahr lang haben sie versucht, das Vorhaben in ihrem Sinne zu beeinflussen – mit mäßigem Erfolg. Die Stadt hofft nun, dass ihr nicht Ähnliches droht wie jüngst in der Haldenstraße: Klagen von Anwohnern wegen nachträglich erhobener Erschließungskosten.

 

Nach langem Hin und Her ist man im Rathaus nun endlich einen Schritt weiter: Der Mobilitätsausschuss hat jüngst dem Ausbau des Stöckenbergwegs zugestimmt. Dabei sah es in der Sitzung zunächst so aus, als würde man bei dem Thema noch einmal eine neue Schleife drehen – zum wiederholten Mal. Vier große Bürgerinformationen hat die Stadt in der Sache schon veranstaltet, dazu 15 Vor-Ort-Termine wahrgenommen und unzählige Fragen beantwortet – ein Aufwand wie bei kaum einem anderen Projekt in dieser Größenordnung. Doch als Freie Wähler und Linke in der jüngsten Sitzung eine Entscheidung in der Sache erneut vertagen wollten, hielt Baubürgermeister Hans-Georg Sigel dagegen: „Seit anderthalb Jahren diskutieren wir, irgendwann müssen wir mal weiterkommen.“

Stöckenbergweg ist noch nicht gemäß Bebauungsplan erschlossen

Eigentlich geht es nur darum, den Stöckenbergweg so zu erschließen, wie im Bebauungsplan von 1971 vorgesehen – also unter anderem teils zu verbreitern, mit Gehweg oder Bäumen zu versehen. Normalerweise erfolgt das zeitnah bei der Einrichtung eines neuen Baugebietes. Aber nicht immer: „In manchen Fällen hat die Stadt gesagt: Wir wollen schnell den Bau ermöglichen und kümmern uns später um die Erschließung“, erklärt Tiefbauamtsleiter Uwe Heinemann. Dann wird vorerst nur eine Baustraße eingerichtet, die später ausgebaut wird. Im Falle des Stöckenbergwegs ist der Ausbau aber nie erfolgt. Heinemann: „Genau genommen ist der Stöckenbergweg noch eine Baustraße.“

Die Krux ist: Bei der ersten Erschließung gemäß des Bebauungsplans werden die Kosten auf die Anlieger umgelegt. „Deshalb gucken sie uns genau auf die Finger“, sagt Heinemann. Zum einen wollten die Anwohner Kosten sparen, zum anderen den Status quo so weit wie möglich erhalten. Denn teils seien Hecken oder Bäume bis an die Straße angelegt worden – und befänden sich damit auf dem städtischen Grund, der eigentlich für den Ausbau vorgesehen war.

Mit dem jetzt geplanten Ausbau des Stöckenbergwegs ist Bernd Ziegler, Vorsitzender des örtlichen Bürgerausschusses, alles andere als zufrieden. „Ich bin enttäuscht von der Verwaltung und vom Gemeinderat“, sagt er. „Die Stadt darf zwar so entscheiden, aber es ist ein unnötiger, kostenintensiver Eingriff.“ Dabei hätte es nach Ansicht von Ziegler Alternativen gegeben. Doch dafür wäre eine Änderung des Bebauungsplans notwendig gewesen – und er hatte erwartet, dass der Gemeinderat eine solche auf den Weg bringt. Doch Fehlanzeige: „Inzwischen ist offenbar die Luft raus“, bedauert Bernd Ziegler.

Knackpunkt der Kritik ist vor allem der geplante Ausbau der schmalen Abzweigung des Stöckenbergwegs, der in die Kreuzung von Neuer Straße und Liebersbronner Straße mündet. Dieser Weg soll nicht nur verbreitert, sondern auch teilweise verlegt werden. Bislang verläuft er nämlich auf privatem Grund, während sich angrenzende Gärten von Anwohnern auf städtischer Fläche befinden. „Jetzt soll wenige Meter neben dem Weg eine sechs Meter breite Straße durch die Gärten von Anwohnern gebaut werden“, erklärt Ziegler fassungslos. Das sei völlig unsinnig. Abgesehen davon, dass damit wertvolles Grün zerstört und hohe Kosten produziert würden, wolle man gar nicht, dass der Weg verbreitert werde. Denn er werde vor allem als Schulweg genutzt, ein Ausbau würde nur zusätzlichen Verkehr anziehen, der die Kinder gefährde.

Ebenfalls skeptisch sind die Anwohner, was den Ausbau des Stöckenbergwegs zwischen Brinzingerweg und Liebersbronner Straße angeht. Hier will die Stadt die Straße von etwa fünf auf 6,50 Meter verbreitern und einen Gehweg anlegen. Dadurch fällt unter anderem etwa die Hälfte des Parkplatzes vor der evangelisch-methodistischen Kirche weg, der sich auf städtischem Grund befindet. Auch das sei unnötig, sagt Ziegler im Namen des Bürgerausschusses – wenn auch nicht ganz so umstritten.

Stadt muss sich an öffentliche Standards halten

Tiefbauamtsleiter Heinemann zeigt sich durchaus verständnisvoll: „Ich verstehe die Anliegen der Leute und wir versuchen, darauf einzugehen“, betont er. „Aber wir müssen auch nach öffentlichen Standards ausbauen.“ Dazu gehörten bestimmte Maße für Fahrbahn, Gehwege und Parkplätze, die die Stadt nicht unterschreiten dürfe und auch nicht wolle. Letztlich sei man im Rathaus überzeugt, hier richtig vorzugehen – auch im Hinblick auf mögliche Klagen wie die von Anwohnern der Haldenstraße. Das habe man eigens noch einmal prüfen lassen. Denn eine gerichtliche Niederlage wie dort will man auf jeden Fall vermeiden.

Gerichtliche Niederlage zur Haldenstraße

Beiträge
Im Jahr 2015 ist die Haldenstraße in Oberesslingen von der Einmündung in die Georg-Deutschle-Straße bis zum Wäsemle ausgebaut worden. Die Ausgaben dafür sollten die Hauseigentümer in dem Gebiet in Form von Erschließungsbeiträgen übernehmen. Laut Mitgliedern der Interessengemeinschaft Haldenstraße sollte jeder Anwohner zwischen 25 000 und 30 000 Euro an die Stadt zahlen.

Widerspruch
Einige Anwohner der Haldenstraße wollten die Forderung der Stadt nicht hinnehmen und reichten Klage ein. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Bürger: Für den betreffenden Bereich der Haldenstraße dürften keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, urteilte es. Denn es handele sich um eine vorhandene Straße, in der bereits umfangreiche Bauarbeiten stattgefunden hätten. Erschließungsbeiträge dürfen nur beim ersten Ausbau einer Straße von den Anwohnern eingefordert werden. Die Stadt musste den Anwohnern ihr Geld zurückzahlen.