Im Februar wurde FDP-Vize Wolfgang Kubicki vom Stockacher Narrengericht zu 210 Litern Wein verurteilt. Seine Strafe hat er mittlerweile beglichen – in den Süden ist das Nordlicht dafür aber nicht noch mal gereist.
Ganz viel Sauvignon Blanc und Rotwein aus Mallorca: So heißt die Antwort von FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki (71) auf die Strafe des traditionellen Narrengerichts in Stockach (Kreis Konstanz), zu der er während der Fastnacht im Februar verurteilt wurde. Die 210 Liter Wein ließ der Bundestagsvizepräsidenten an das Fastnachtsgericht verschicken, wie sein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Eine Übergabe durch Herrn Kubicki vor Ort konnte für dieses Jahr aus terminlichen Gründen leider nicht realisiert werden.“
Narrenrichter Jürgen Koterzyna bestätigte das Eintreffen der Lieferung. Beide Weine seien auch schon verkostet worden, sagte er. „Sie schmecken.“ Schuldenfrei ist Kubicki damit aber noch nicht. Die Fastnachtsrichter hoffen trotzdem noch auf ein Zusammentreffen mit ihrem diesjährigen Angeklagten - etwa in Berlin oder auf Sylt. Denn Champagner und Austern ist der FDP-Politiker aus Schleswig-Holstein dem närrischen Gericht schuldig geblieben.
Die Tanzeinlage vor der Stockacher Damenrunde, zu der er auch verurteilt worden sei, habe er schon nach dem Prozess am „Schmotzige“ Donnerstag auf der Feier beglichen. „Und das mehrmals“, berichtete Koterzyna.
Verhandlung erstmals seit Corona-Ausbruch
Die mehr als 600 Jahre alte Tradition des Narrengerichts gehört zu den Höhepunkten der schwäbisch-alemannischen Fastnacht in Baden-Württemberg. Auf der „Anklagebank“ saßen schon Franz Josef Strauß (CSU) und Angela Merkel (CDU). Die Verhandlung hatte in diesem Jahr erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie wieder stattgefunden.
Kubicki hatte sich mit sehr viel Selbstironie und Humor gegen Vorwürfe wie sexistisches Verhalten, Intrigantentum, Königsmord und Gefährdung der politischen Kultur verteidigt. Nur im letzten Punkt war er aber schuldig gesprochen worden. Er würde einfach zu oft von seinem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen, hatten die Richter geurteilt.