Die Stiftung Warentest rät von 14 Handyspiele-Apps ab. Diese haben teils Verweise auf Pornoseiten oder Mitspieler, die sich rechtsextreme und antisemitische Pseudonyme geben. Eltern können die Risiken aber einschränken.
Stuttgart - Viele Kinder haben auf ihren Smartphones heute Handyspiele installiert. Kindgerecht sind die Apps allerdings selten, warnt nun die Stiftung Warentest. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.
Welche Spiele wurden getestet?
Die Stiftung Warentest hat für die aktuelle Ausgabe des Magazins „Test“ (10/2019) gemeinsam mit Jugendschutz.net, dem Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für Kinder und Jugendschutz im Internet, 14 bekannte Handyspiele für Kinder überprüft. Zu den untersuchten Spielen gehören unter anderem „Minecraft“, „Clash of Clans“, „Brawl Stars“, „Angry Birds 2“ und „Fortnite“ — jeweils für die Betriebssysteme Android und iOS. Fast alle Spiele lassen sich in den App-Stores gratis laden, „Minecraft“ kostet einmalig 7,99 Euro. Getestet wurde, wie kindgerecht die Spiele sind, ob die Voreinstellungen eine sichere Nutzung erlauben und wie leicht sich Verstöße anderer Spieler beim Anbieter melden lassen. Die höchste Altersempfehlung der Spiele lautete ab 12 Jahren. Einige werden jedoch auch schon ab 0 Jahren angeboten.
Wie kindgerecht sind die Spiele?
13 Spiele wurden als inakzeptabel beim Kinderschutz bewertet. Das harmloseste Spiel, „Pokémon Go“, halten die Tester immer noch für bedenklich. Insgesamt seien die Ergebnisse alarmierend. In sieben Spielen stießen die Tester auf heikle Inhalte wie Verweise auf Pornoseiten. Zudem wurden Mitspieler mit Nazi-Pseudonymen gefunden und ein Spiel, in dem „böse Juden“ getötet werden sollen. Den Testern begegneten laut dem Bericht rechtsextreme Spielernamen wie „SiegHeil“ oder „Judentöter“, etwa in den Apps „Fortnite“ und „Clash of Clans“. Bei „Clash Royale“ und „Brawl Stars“ heißen eine Reihe von Mitspielern genauso wie Internetadressen von Pornoseiten. Die Android-Version von „Subway Surfers“ für Kinder ab sechs Jahren blendete Werbung für ein Spiel ab 18 Jahren ein, in dem unablässig Menschen erschossen werden. Verstöße anderer Spieler lassen sich bei einigen Anbietern nur mäßig melden, „Das wäre aber oft nötig“, heißt es im Bericht.
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Wie gefährlich sind Kostenfallen?
In einigen der Spiele erhalten Kinder verlockende Kaufangebote. Ganz schnell lassen sich dadurch Hunderte Euro ausgeben. Hinzukaufen kann man in den Apps etwa Kostüme für Spielfiguren oder Rohstoffe. Darauf beruht das Geschäftsmodell, während die Apps selbst meist gratis sind. Bei „Angry Birds 2“ etwa kosten virtuelle Edelsteine die Spieler bis zu 110 Euro. Etliche Spiele fordern direkt zum Kauf auf – oder drängen indirekt. Bei „Candy Crush“ und „Homescapes“ kommen Spieler nur mühselig weiter, wenn sie keine Extras kaufen. In der App „Minecraft“ seien laut Bericht die In-App-Käufe teilweise intransparent. Und der Umtausch von Euro in Spielwährung sei teils verwirrend.
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Wie ist es mit Datenschutzanforderungen?
Laut Datenschutzgrundverordnung müssen die Datenschutzerklärungen für Dienste, die sich auch an Kinder richten, so formuliert sein, dass Kinder sie verstehen können. Laut Testern halte sich keine der geprüften Apps daran. Zudem übertragen die meisten mehr Nutzerdaten, als sie zum Funktionieren brauchen. „Temple Run 2“ übermittelt beispielsweise in der Android-Version Nutzungsstatistiken an einen Analysedienst – selbst dann, wenn der Nutzer das Tracking deaktiviert hat.
Wie verbraucherfreundlich sind die Apps?
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Apps fand ein Fachjurist zahlreiche unzulässige Klauseln. Die Macher von „Angry Birds 2“ erklären etwa, dass sie ihre Nutzer überwachen und legen fest: „Du stimmst dieser Überwachung und Aufzeichnung unwiderruflich zu. Entsprechend willigst du ein, dass du keine Privatsphäre ... erwartest, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Chattexte oder Sprachnachrichten.“ „Candy Crush“ will keine Verantwortung für Verluste tragen, falls Betrüger auf Nutzerkonten zugreifen.
Wie können Eltern teure In-App-Käufe und jugendgefährdende Inhalte verhindern?
Der App-Store auf dem Smartphone des Kindes sollte mit einem Passwort gesichert werden. In den Einstellungen lässt sich einrichten, dass das Kind nur Apps mit einer bestimmten Alterseinstufung herunterladen darf. Im Google Play Store sollte ein Passwort für In-App-Käufe eingerichtet werden, das der Nachwuchs nicht kennt. Apple-Nutzer können In-App-Käufe unter Einstellungen in der Funktion Bildschirmzeit sogar deaktivieren. Am besten gibt man gar keine Zahlungsdaten an, rät Stiftung Warentest. Oder man lässt das Kind ohne Internetanschluss spielen – falls es die App erlaubt. Denn offline lässt sich in der App kein Geld ausgeben. Auch Chatten mit Fremden funktioniert dann nicht, es werden keine persönlichen Daten abgesaugt, und das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags wird geschont.
Wie funktioniert eine Kindersicherung?
Über Kindersicherungs-Apps können Eltern die Spieldauer beschränken und klare Regeln für die Nutzung festlegen. Wenn Eltern die Sicherheitseinstellungen am Handy des Kindes aktiviert haben, sollten sie dennoch regelmäßig kontrollieren, ob sie funktionieren. Viele Kinder kennen Tricks, wie sie die Hürden umgehen. Die Experten raten auch dazu, sich die Spiele der Kinder immer wieder genau anzusehen und auch mal mitzuspielen, um etwas Einblick in die Inhalte zu bekommen.
Was können Eltern noch tun?
Denkbar ist auch ein Vertrag auf Papier und mit Unterschriften, den die Eltern mit dem Kind schließen und in dem sie festlegen, welche Apps wie lange genutzt werden dürfen. Bei der Gestaltung hilft die Website Mediennutzungsvertrag.de – ein Angebot der Landesmedienanstalten und der EU. Die Plattform Klick-tipps.net hilft, angemessene Apps zu finden. Hier gibt es auch Infos zu Sicherheitseinstellungen auf den Smartphones. Mehr Infos bieten auch Mobilsicher.de, Internet-abc.de und Schau-hin.info.
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