Der Bund der Steuerzahler berechnet alljährlich den Steuerzahlergedenktag. 2016 findet er am 12. Juli statt. Foto: dpa

Alljährlich rechnet der Bund der Steuerzahler aus, ab welchem Zeitpunkt Bürger und Betriebe in Deutschland rein rechnerisch ihre Steuerlast abgetragen haben. Am Dienstag ist wieder so weit.

Stuttgart - Er gehört zu den frustrierenden Gedenktagen des Jahres: der Steuerzahlergedenktag. Alljährlich errechnet der Bund der Steuerzahler (BdSt), von welchem Zeitpunkt an Bürger und Betriebe für die eigene Tasche und nicht für den Staat arbeiten. Das ist 2016 am 12. Juli der Fall, wie der Verein mitteilt, um ganz genau zu sein um 14:44 Uhr. 2015 war der Zeitpunkt 19 Stunden früher erreicht, wie die Steuerstatistiker des Vereins ausgerechnet haben. Zuvor flossen die Einkommen, so die provokante Berechnung aus Berlin, komplett in die Staatskassen und die sozialen Sicherungssysteme. Für 52,9 Prozent eines eingenommenen Euros treffe das übers Jahr betrachtet zu – nur 47,1 Cent fließen ins eigene Portemonnaie. Geringfügig gestiegen sei wegen des höheren Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung die Sozialquote. Die Steuerquote hingegen sei wegen Sondereffekten einzelner Steuerarten etwas gesunken. Die Berechnungen sind noch vorläufig, weil sie auf Steuerschätzungen beruhen.

Traditionell nutzt der BdSt den Tag natürlich zur Kritik an der Politik. Die Belastung der Einkommen sei zu hoch, argumentiert der Verein, um genügend finanziellen Spielraum für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau zu haben. Insgesamt seien international nur die Österreicher und die Belgier stärker belastet. Konkret fordern die Steuerzahlerlobbyisten, den Solidaritätsbeitrag auslaufen zu lassen, die Grundsteuer nicht weiter zu erhöhen oder gar zu senken und die so genannte kalte Progression dauerhaft abzubauen.

Enthalten ist auch der Rundfunkbeitrag

Der Steuerzahlergedenktag liegt bereits seit Jahren im Juli, im Jahr 2002 markierte sogar erst der 23. Juli den Wendepunkt – ein Datum, das der BdSt allerdings im Nachhinein auf den 15. Juli korrigiert hat, weil die Prognosen der Steuerschätzung nicht eingetroffen waren. Noch in den neunziger Jahren des 20. Jahrhundert aber beging der Verein den Gedenktag im Juni.

Der Steuerzahler-Gedenktag wird auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote errechnet. Mit dieser Quote wird gezeigt, wie viel der Staat vom Einkommen der Bürger und Unternehmen über Steuern und Abgaben rein rechnerisch einbehält. Enthalten sind beispielsweise auch die EEG-Umlage sowie der Rundfunkbeitrag, die der BdSt als „Quasi-Steuern“ bezeichnet. Allerdings ist der alljährliche Gedenktag des BdSt nicht unumstritten: Kritiker bemängeln beispielsweise, dass die Steuerbelastungen viel zu sehr differieren, um einen einheitlichen Gedenktag sinnvoll erscheinen zu lassen. Zudem merken sie an, dass der Abgabenzahler für ihre Zahlungen in die Sozialkassen Gegenleistungen erhalten. Das DIW hält die Berechnung, die auf dem so genannten Volkseinkommen basiert, für fragwürdig. Sinnvollere Bemessungsgrundlage sie das Nettovolkseinkommen – das Bruttoinlandsprodukt minus Abschreibungen also. Damit sinkt die Steuerquote so, dass der Steuergedenktag schon im Juni zu feiern wäre.