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Letzte Ausfahrt Selbstanzeige: So einfach soll es für Steuersünder künftig nicht mehr sein.

Stuttgart - Für Finanzminister Willi Stächele ist die Sache eigentlich klar. "Die Strafbefreiung aufgrund einer Selbstanzeige darf kein Freifahrtschein sein", sagte der CDU-Politiker schon vor Monaten, als sich fast täglich neue Informanten beim Land meldeten, diverse Datensätze von deutschen Steuerflüchtlingen aus der Schweiz anboten und das große öffentliche Interesse dazu führte, dass mancher Beamte bei den Finanzämtern plötzlich Überstunden machen musste. Denn die Zahl der Selbstanzeigen reuiger Steuersünder ist seit Februar dieses Jahres emporgeschnellt. Erst waren es nur ein paar wenige, dann mehrere Hundert, Anfang Juni hatten schon 5700 ihren Steuerbetrug zugegeben. Und wenn nicht alles täuscht, wird Baden-Württemberg demnächst die 6000er-Marke knacken, denn der aktuelle Wert der Selbstanzeigen liegt bei rund 5900. Kein Wunder, dass der Finanzminister auf warmen Geldregen hofft.

Wie aber mit diesen Sündern umgehen, die in den meisten Fällen bisher straffrei ausgehen, wenn sie sich rechtzeitig geoutet haben? Und vor allem: Was muss getan werden, damit mancher Steuerflüchtling in Zukunft schneller seine Fehler zugibt und nicht erst wartet, bis die Lage für ihn zu heikel wird? Schon im März dieses Jahres versuchte die CDU-FDP-Landesregierung, die Sache auf Bundesebene grundsätzlich klären zu lassen. Doch das Ziel, die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige auf den Prüfstand zu stellen, wurde erst einmal nicht erreicht, weil Thüringen sich Bedenkzeit erbat.

Sünder sollen von sich aus Reue zeigen

Nun versucht es Baden-Württemberg erneut, und zwar zusammen mit Bayern. An diesem Freitag wollen die beiden Südländer im Finanzausschuss des Bundesrats einen Antrag einbringen, der ins Jahressteuergesetz einfließen soll und - wenn er angenommen wird - weitreichende Konsequenzen für alle Steuerflüchtlinge hätte. Denn das vertrauliche Papier, das unserer Zeitung vorliegt, sieht deutliche Einschränkungen für die Selbstanzeige vor.

Bisher ist es üblich, dass sich das Finanzamt zur Außenprüfung ankündigt und der Steuersünder sich noch selbst anzeigen kann, wenn der Finanzbeamte bei ihm am Küchentisch sitzt. Künftig soll es diese letzte Ausfahrt nicht mehr geben. Stattdessen endet die Möglichkeit der Selbstanzeige bereits in jenem Moment, da dem Steuerzahler die Prüfung angekündigt wird. Der erhoffte Effekt: Sünder können nicht mehr hoffen, nicht entdeckt zu werden, sondern sollen von sich aus Reue zeigen.

Auch an anderer Stelle will man den Maßnahmenkatalog verschärfen. Wenn reiche Bürger bisher darauf hoffen konnten, dass ihre Steuerhinterziehung bei einer Prüfung nicht entdeckt wurde, sie sich dann aber doch zur Selbstanzeige durchringen konnten, ist diese Hintertür künftig dicht. Wenn der Prüfer einmal da war und der Name aktenkundig ist, soll es keine Chance mehr auf die strafbefreiende Selbstanzeige geben. "Wer sich nur scheibchenweise offenbart, weil er die Entdeckung fürchtet, kann nicht in den Genuss von Straffreiheit kommen", heißt es in dem Papier. In diesem Sinne hatte Ende Mai auch der Bundesgerichtshof geurteilt und einen Unternehmer verurteilt, der von mehreren heimlichen Auslandskonten nur jene offenbart hatte, deren Aufdeckung er fürchtete. Eines bleibt ohnehin klar: Eine Selbstanzeige ist auch in Zukunft ausgeschlossen, wenn die Tat entdeckt ist.