Der rechtlich zweifelhafte Ankauf von CDs mit den Namen von Steuersündern soll künftig überflüssig sein Foto: dpa

Exklusiv - Name und Adresse eines Kontoinhabers sowie Kontostände, Zins- und Dividendenzahlungen und Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften werden künftig automatisch an die Steuerbehörden des Heimatlandes geliefert.

Berlin - 50 Länder wollen am Mittwoch in Berlin beschließen, dass sie das Bankgeheimnis im September 2017 lüften. Nach Informationen aus Regierungskreisen werden die Länder Folgendes festlegen: Name und Adresse eines Kontoinhabers sowie Kontostände, Zins- und Dividendenzahlungen und Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften werden künftig automatisch an die Steuerbehörden des Heimatlandes geliefert. Auch die Steueridentifikationsnummer eines Anlegers wird übermittelt. Im Fachjargon wird dieses Verfahren automatischer Informationsaustausch genannt. Zu den 50 Ländern gehören nahezu die komplette EU sowie etliche Steueroasen wie etwa Liechtenstein, die Virgin Islands und die Cayman Islands.

Die Steuerdaten der Anleger sollen erstmals im September 2017 übermittelt werden und betreffen erstmalig Kapitalerträge aus dem Jahr 2016.

Die Schweiz wird das Abkommen am Mittwoch zwar nicht unterzeichnen. Sie hatte sich allerdings bereits im Mai zum gegenseitigen Informationsaustausch mit der EU bekannt. Regierungsvertreter verhandeln derzeit mit der EU-Kommission über Details.

Die Bundesregierung hat im Haushalt für das kommende Jahr bereits Geld für IT-Programme eingestellt. So soll sichergestellt werden, dass die übermittelten Steuerdaten aus dem Ausland hierzulande auch lesbar und maschinell weiter zu verarbeiten sind, dass also das ehrgeizige Projekt nicht an IT-Problemen scheitert. Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch soll am Mittwoch bei einer Steuerkonferenz im Bundesfinanzministerium im Beisein von 30 Finanzministern unterzeichnet werden.