Die Parteichefs der großen Koalition haben in den Sondierungen einen Rahmen festgelegt. In den Koalitionsverhandlungen sollen wichtige Details zur Steuerpolitik festgezurrt werden. Foto: dpa

Die SPD will die Abgeltungsteuer nicht nur für Zinserträge abschaffen. Nach Meinung von Steuerexperten haben mit den Groko-Plänen die Kleinsparer das Nachsehen.

Berlin - Bei der künftigen Gestaltung der Abgeltungsteuer ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Union und SPD haben im Sondierungspapier festgelegt, dass die 25-prozentige Pauschalbesteuerung nur für Zinserträge abgeschafft werden soll. Bliebe es bei dieser Absprache, würden Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktienverkäufen weiterhin mit der Abgeltungsteuer belegt. Doch in der SPD-Bundestagsfraktion wachsen die Zweifel, ob das eine sinnvolle Lösung ist.

Beim Wegfall der Abgeltungsteuer für Zinserträge hätten vor allem die Sparer das Nachsehen. Sie müssten ihre Einkünfte aus Sparguthaben und festverzinslichen Wertpapieren zum progressiven Steuersatz bei der Steuer deklarieren. Vermögende mit hohen Dividendeneinkünften und Aktienbeständen könnten dagegen weiterhin vom günstigen Pauschalsteuersatz profitieren.

Um dieses Ungleichgewicht zu verhindern, verlangt der SPD-Finanzpolitiker Lothar Binding Änderungen. „Eine auf Zinseinkünfte beschränkte Rückkehr zur progressiven Besteuerung ist problematisch“, sagte Binding unserer Zeitung. Er befürchtet, dass die Finanzindustrie schnell neue Produkte anbieten würde, die Zinseinkünfte in Veräußerungsgewinne verwandelt. „In den anstehenden Koalitionsverhandlungen sollten wir prüfen, wie wir die Umgehungen vermeiden“, sagte Binding. Die SPD will die Abgeltungsteuer auch für Veräußerungsgewinne abschaffen. Dazu ist die Union aber nicht bereit.

CDU und CSU wollen das Finanzpaket aus den Sondierungen nicht mehr aufschnüren, heißt es in der Unions-Bundestagsfraktion. Ginge es nach den Finanzpolitikern in der Union, bliebe es bei der bisherigen Abgeltungsteuer. Doch der frühere CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte sich als einer der ersten Unionspolitiker für eine Abschaffung ausgesprochen. Die SPD sieht darin ein wichtiges Signal.

Union will das Paket nicht aufschnüren

Bleibt es bei der angedachten Lösung, dürfte die Handhabung der Abgeltungsteuer zu Mehraufwand führen, und zwar bei Sparern und Banken. Die Kreditwirtschaft wurde vom Staat verpflichtet, die Steuer für die Finanzverwaltung zu erheben. Von diesem automatischen Steuerabzug soll nun wieder abgewichen werden. Die Belastungen treffen Normalbürger. „Das ist ein Anschlag auf die Kleinsparer“, sagte Zenon Bilaniuk, baden-württembergischer Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, unserer Zeitung. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes müssten bei einem Wegfall der Abgeltungsteuer auf Zinserträge schon Bürger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20 000 Euro mehr Steuern zahlen. Unterstellt ist in dieser Beispielrechnung, dass der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. Nach Meinung des Steuerexperten verstößt dies gegen das Versprechen der Union, auf Steuererhöhungen zu verzichten. Bilaniuk erwartet mit der geplanten Neuregelung zusätzliche Bürokratie.

Sparer müssen sich nicht um Versteuerung kümmern

Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 müssen sich die Sparer in der Regel nicht mehr um die Versteuerung der Kapitaleinkünfte kümmern, da dies die Banken und Sparkassen mit der Quellenbesteuerung übernehmen. Wenn aber ein Teil der Kapitaleinkünfte wieder zum individuellen Steuersatz versteuert wird, müssen die Bürger diese Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Der Steuerzahlerbund sieht voraus, dass viele Rentner aus diesem Grund zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben müssten. „Das führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, sagte Bilaniuk. Er hat auch verfassungsrechtliche Einwände: Wenn Zinseinkommen höher besteuert werden als Aktiengewinne, könne das als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot angesehen werden. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht seien absehbar.

Nach den Plänen der möglichen Koalitionspartner soll die Abgeltungsteuer bei Dividenden beibehalten werden. Da Dividenden bereits auf der Unternehmensebene mit Körperschaft- oder Einkommensteuer belastet sind, kann der Gesetzgeber die Ausschüttungen beim Anteilseigner nicht mit dem vollen Satz besteuern. Aus diesem Grund galt in der Vergangenheit das Halbeinkünfteverfahren. Dies wurde mit der Abgeltungsteuer abgeschafft.

Nach den Worten des SPD-Finanzpolitikers Binding seien in den Sondierungen noch keine Einzelheiten festgelegt worden. Sie müssten in den Koalitionsverhandlungen geklärt werden. Dabei gehe es um die Frage, ob Werbungskosten berücksichtigt werden und der Sparerpauschbetrag angepasst wird. Mit dem Sparerfreibetrag sind für Alleinstehende Kapitaleinkünfte bis zu 801 Euro jährlich und für Verheiratete bis zu 1602 Euro steuerfrei.