Für Kampfhunde wird eine Extragebühr erhoben. Foto: dpa/K. Nietfeld

Marbach führt eine Steuer für Vierbeiner ein, die als besonders aggressiv gelten. Der Aufschlag ist heftig, kann sich aber unter einer bestimmten Voraussetzung reduzieren.

Marbach - Selten schlagen Entscheidungen des Verwaltungsausschusses so hohe Wellen wie der jüngste Beschluss des Gremiums, eine Steuer für Kampfhunde einzuführen. In den sozialen Netzwerken formierte sich unverzüglich Widerstand, wurde blankes Unverständnis geäußert, eine angeblich unangemessene Vorverurteilung bestimmter Rassen gebrandmarkt. All das hat zwar den in letzter Instanz verantwortlichen Gesamtgemeinderat am Donnerstag nicht davon abgehalten, die neue Gebühr zu verabschieden. Allerdings hat das Gremium noch einen Passus in die Satzung einbauen lassen, der den Haltern die Möglichkeit einräumt, den Betrag zu reduzieren.

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Eigentlich müssen Besitzer von Bullterriern und Co. künftig siebenmal so viel überweisen wie Halter, deren Vierbeiner nicht als Kampfhund eingestuft sind. Konkret bedeutet das, dass man für ein Tier, dem ein besonderer Hang zur Aggressivität nachgesagt wird, fortan 840 Euro bezahlen muss. Für jedes weitere Exemplare einer einschlägigen Rasse werden sogar 1680 Euro fällig. Ziel der Stadt ist, mit solchen saftigen Aufschlägen die Zahl der Kampfhunde einzudämmen.

Hendrik Lüdke von Puls fragte nun aber im Gemeinderat, ob man derartige Beträge auch von Leuten verlangen sollte, die mit ihren Tieren einen Wesenstest und die Begleithundeprüfung abgelegt haben. Diese Halter „haben mit ihrer Sachkunde und dem Ausbildungsstand ihres Hundes das Ihre dazu beigetragen, dass von ihrem Kampfhund keine größere Gefahr für andere Hunde und Personen ausgeht als von einem Nichtkampfhund“, meinte Lüdke. Also forderte er, diesen Besitzern die Sondergebühr zu erlassen – scheiterte aber mit seinem Antrag.

Kein Bestandschutz geplant

Nicht umgesetzt wird auch die Idee von Martin Mistele (Freie Wähler). Er regte an, diejenigen Halter von der Extrasteuer zu befreien, die sich längst einen Kampfhund angeschafft haben. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Vierbeiner im Tierheim landen, weil die Besitzer von den hohen Gebühren auf dem falschen Fuß erwischt werden. Und das sei nicht im Sinne des Erfinders. Man wolle zwar auf einen Steuerungseffekt und somit die Einführung der Steuer nicht generell verzichten, aber doch eher darauf hinwirken, dass Kampfhunde gar nicht erst gezüchtet werden. Die Erste Beigeordnete Franziska Wunschik machte jedoch deutlich, dass man mit einer Bestandsschutzregelung rechtlich wohl Schiffbruch erleiden würde. Und wer seinen Hund wegen einer hohen Steuer ins Tierheim bringe, habe wohl ohnehin nicht die notwendige Einstellung zu seinem Schützling auf vier Pfoten, gab Heike Breitenbücher von der CDU zu bedenken.

Anreiz für Wesensprüfung

Letztendlich konnte sich die große Mehrheit im Gremium aber darauf verständigen, dem Vorschlag von Susanne Wichmann von den Grünen zu folgen. Sie hatte dafür plädiert, Haltern von Kampfhunden eine Ermäßigung von 25 Prozent je Tier einzuräumen, wenn sie einen Wesenstest und die Begleithundeprüfung nachweisen können. Dann hätten sie einen Anreiz, sich auf ein solches Programm einzulassen. Ein Vorschlag, den auch Rüdiger Breh von den Freien Wählern zumindest nicht rundheraus ablehnte. Aber ihn störte alleine schon der Begriff Kampfhund. „Ein Hund ist ein Hund. Egal, wie er aussieht. Das Problem liegt immer am anderen Ende der Leine“ , erklärte er.