Foto: www.imago-images.de

Die Stadt Esslingen will ein Jahr nach der Grundsteuerreform ihre Hebesätze anpassen. Was das für Grundsteuer B und Grundsteuer A bedeutet.

Es ist noch kein Jahr her, dass im Zuge der Grundsteuerreform neue Hebesätze eingeführt wurden. Doch schon jetzt plant die Stadt Esslingen Veränderungen - sowohl für die Grundsteuer B als auch für die Grundsteuer A. 

 

Hintergrund ist die sogenannte Aufkommensneutralität, die im Rahmen der Grundsteuerreform angestrebt werden soll. Sprich: Die Stadt soll nach der Reform das gleiche Steueraufkommen aus der Grundsteuer haben wie zuvor. Das ist mit den im Zuge der Reform angesetzten Hebesätzen offenbar nicht erreichbar. Deshalb will die Stadtverwaltung die Hebesätze ab 2026 neu festsetzen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll demnach erhöht werden. Die Grundsteuer A hingegen will man komplett erlassen: Der Hebesatz soll auf Null gesetzt werden.

Hebesätze für Grundsteuer in Esslingen erst 2024 festgesetzt

Im Herbst 2024 waren die Hebesätze für die Grundsteuer A und B laut Stadtverwaltung auf Grundlage der bis dahin vom Finanzamt übermittelten Daten festgesetzt worden. Schon damals habe man angekündigt, dass eine weitere Anpassung der Hebesätze wahrscheinlich sei, weil noch nicht für alle Grundstücke und Gebäude ein Messbescheid des Finanzamts vorgelegen habe, teilt die Stadt mit.

Die Stadtverwaltung hat dem Esslinger Gemeinderat neue Hebesätze für Grundsteuer A und B vorgeschlagen. Foto: Roberto Bulgrin

Inzwischen sei eine sehr hohe Anzahl von Änderungen vom Finanzamt übermittelt worden, heißt es aus dem Esslinger Rathaus. Dabei handele es sich um Korrekturen und Änderungen aufgrund von Wertgutachten, die hauptsächlich Reduzierungen von Messbeträgen beinhalteten. Daher rechnet die Stadt nun mit etwa 1,8 Millionen Euro weniger als für eine Aufkommensneutralität nötig wäre – nämlich nur mit 19 Millionen Euro statt der angestrebten 20,8 Millionen Euro für die Grundsteuer B. Um die Lücke zu schließen, soll der bisherige Hebesatz von 245 Prozent ab 2026 auf 280 Prozent erhöht werden.

Bei Grundsteuer A in Esslingen viele Fälle mit Kleinbeträgen

Bei der Grundsteuer A sieht die Sache etwas anders aus. Hier liegt das Problem laut Stadtverwaltung vor allem darin, dass sich der Gesamtertrag von voraussichtlich rund 33 200 Euro in diesem Jahr aus so vielen Kleinbeträgen zusammensetzt, dass dies einen erheblichen Aufwand bedeute. So lägen aktuell von den insgesamt 4200 Fällen der Grundsteuer A etwa 3300 Fälle und damit rund 78 Prozent bei Messbeträgen unter einem Euro. Weitere 600 Fälle lägen bei unter zwei Euro Messbetrag – und bei einem Großteil der noch ausstehenden Fälle werde es voraussichtlich ähnlich aussehen.

Daher will die Stadt die Grundsteuer A aus Kosten-Nutzen-Gründen auf Null setzen. Als positiver Nebeneffekt würden mit diesem Hebesatz auch die Landwirtschaft, der Weinbau, die Streuobstwiesen und sonstige Gartengrundstücke gefördert, argumentiert die Stadtverwaltung. Zumal eine Kleinbetragsregelung aktuell noch nicht vorgesehen sei, weil sie aus technischen Gründen nicht umsetzbar sei.

Denn die Stadt Esslingen nehme am automatischen Datenträgeraustausch mit dem Finanzamt teil. Das bedeute, dass sämtliche Fälle maschinell übermittelt würden. Kleinbeträge müssten daher manuell gelöscht werden, was sehr aufwändig und fehleranfällig sei. Sobald aber eine technisch einwandfreie Lösung zur Verfügung stehe, werde man eine Kleinbetragsregelung anstreben, heißt es aus dem Rathaus.

Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer sollen im November im Verwaltungsausschuss und im Dezember dann noch einmal im Gemeinderat Thema sein. Unterdessen soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert bei 400 Prozent belassen werden.