Die Beherbergungssteuer könnte kommen in Esslingen – für zwei andere kommunale Steuern gibt es voraussichtlich jedoch keine Mehrheit. Foto: picture alliance/dpa

Für die Einführung von Verpackungssteuer und Grundsteuer C scheint es keine Mehrheit im Esslinger Gemeinderat zu geben – bei einer anderen Steuer ist die Lage noch unklar.

Gleich drei neue Steuern stehen in Esslingen zur Diskussion. Doch weder für die von der Grünen-Fraktion vorgeschlagene Verpackungssteuer noch für die von der SPD ins Spiel gebrachte Grundsteuer C scheint es eine Mehrheit im Gemeinderat zu geben. Lediglich die Beherbergungssteuer, die vor fast zehn Jahren schon einmal vom damaligen Esslinger Gemeinderat beschlossen wurde, scheint zumindest eine Chance auf Umsetzung zu haben – sicher ist das jedoch auch noch nicht.

 

Bereits im Mai hatte die Stadtverwaltung die Einführung der drei neuen Steuern auf die Tagesordnung gesetzt, die Debatte angesichts massiven Widerstands jedoch vertagt. Nach ausführlichen Expertenanhörungen zu allen drei Steuern im September haben sich die Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat nun offenbar zum Großteil ihre Meinung gebildet. Eine Entscheidung soll erst in der nächsten Gemeinderatssitzung im November fallen, aber im jüngsten Verwaltungsausschuss war das Meinungsbild schon recht deutlich.

Viele Esslinger Stadträte sind nicht überzeugt von neuen Steuern

Demnach befürworten nur Grüne und SPD alle drei neuen Steuern. Freie Wähler, FDP und AfD hingegen lehnen alle drei Steuern ab. Die CDU zeigt sich von Verpackungssteuer und Grundsteuer C ebenfalls nicht überzeugt, befindet sich bei der Beherbergungssteuer laut dem Fraktionsvorsitzenden Tim Hauser jedoch noch in der Entscheidungsfindung.

Die Fraktion Linke/FÜR befindet sich nach eigenen Angaben ebenfalls noch im Meinungsbildungsprozess. Sie blickt sehr kritisch auf die Grundsteuer C, könnte sich unter bestimmten Umständen aber eine Zustimmung zu Verpackungssteuer und Beherbergungssteuer vorstellen. Die Gruppe WIR/Sportplätze erhalten wiederum lehnt eine Verpackungssteuer und eine Grundsteuer C ab, könnte laut Stadtrat Hermann Beck einer Beherbergungssteuer aber durchaus etwas abgewinnen.

Verpackungssteuer soll Müll in Esslingen reduzieren

Ziel der Verpackungssteuer wäre es laut Stadtverwaltung, Abfall zu vermeiden, den Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu stärken. Konkret schlägt die Stadt vor, für Einwegverpackungen eine Steuer von 50 Cent pro Verpackungsteil sowie 20 Cent für Besteck zu erheben. Von der Steuer betroffen wären laut Verwaltung unter anderem Imbisse, Supermärkte, Tankstellen, Cafés, Restaurants, Metzgereien und Kantinen. Mehrwegverpackungen blieben steuerfrei.

Mit einer Verpackungssteuer soll der Müll im öffentlichen Raum reduziert werden – in Esslingen wird die Steuer aber vorerst wohl nicht kommen. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Auf Basis von Erfahrungen in Tübingen, wo es bereits eine Verpackungssteuer gibt, rechnet man in Esslingen mit 300 bis 400 betroffenen Betrieben und möglichen Steuereinnahmen zwischen 700 000 Euro und einer Millionen Euro im Jahr. Diese sollten nicht zweckgebunden sein, möglichst aber in Vorhaben zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt fließen. Eingeführt würde die Verpackungssteuer 2028. Im ersten Jahr kalkuliert die Stadt 70 000 Euro an Personalkosten, danach 35 000 Euro pro Jahr.

Grundsteuer C soll zu mehr Wohnungen in Esslingen führen

Die Grundsteuer C wiederum würde für Grundstücke gelten, die sofort bebaut werden könnten. Dafür müsste die Stadt zunächst die betreffenden Grundstücke identifizieren und die Anwendung der Steuer darauf begründen. Zu diesem Zweck müsste sie nach eigenen Angaben das Baulückenverzeichnis aus dem Jahr 2019 überprüfen und aktualisieren. Ziel der Grundsteuer C wäre der Bau von mehr Wohnraum, vor allem in innerstädtischen Baulücken. Die Steuer könnte laut Stadt im Jahr 2028 eingeführt werden. Der Hebesatz müsste noch festgelegt werden,

Mit der Beherbergungssteuer wiederum würde die Stadt vor allem darauf abzielen, mehr Geld für den städtischen Haushalt einzunehmen. Sie geht von rund 300 000 Übernachtungen im Jahr aus, für die rund 1,5 Millionen Euro Steuern eingenommen werden könnten. Allerdings schlug Oberbürgermeister Matthias Klopfer im Verwaltungsausschuss vor, diese Steuer in Form einer Pauschale zu erheben. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga lehne die Steuer zwar prinzipiell ab – doch wenn sie schon komme, dann favorisiere sie eine Pauschale und nicht etwa einen prozentualen Beitrag, der jedes Mal aufwendig berechnet und ausgewiesen werden müsste, berichtet Klopfer.

Die Personalkosten für die Beherbergungssteuer kalkuliert die Stadt mit 70 000 Euro im ersten Jahr, anschließend mit 35 000 Euro pro Jahr. Die Steuereinnahmen sollten nicht zweckgebunden sein, aber unter anderem in die Verbesserung der Erreichbarkeit, der Aufenthaltsqualität, der Sicherheit, Sauberkeit und Belebung der Innenstadt fließen. Eingeführt werden könnte die Steuer ab 2027. „Lassen Sie uns die Beherbergungssteuer einführen“, warb OB Klopfer im Verwaltungsausschuss. Damit reihe man sich ein in die Riege der größeren Städte im Land, die bereits eine Beherbergungssteuer hätten wie etwa Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe oder Tübingen.

Tourismusabgaben im Überblick

Steuer
Die Beherbergungssteuer gilt als Tourismusabgabe, ist aber zu unterscheiden von der Kurtaxe und dem Fremdenverkehrsbeitrag. Die Beherbergungssteuer muss von Übernachtungsgästen an den Beherbergungsbetrieb, also das Hotel, die Pension, die Jugendherberge oder den Campingplatz gezahlt werden und wird von diesem an die Stadt weitergeleitet.

Abgaben
Die Kurtaxe darf nur in anerkannten Kurorten erhoben werden und gilt dort für alle Touristen, die keine Einwohner sind. Der Fremdenverkehrsbeitrag wiederum wird von allen selbstständig Tätigen gefordert, die einen nachhaltig wirtschaftlichen Vorteil aus dem Fremdenverkehr ziehen, also etwa von Hotels, Pensionen, Gaststätten, dem Einzelhandel oder Dienstleistern. Sie kann in Kommunen mit touristischer Bedeutung in Verbindung mit der Förderung des Fremdenverkehrs, also etwa vergünstigten Eintritten oder Nahverkehrstickets, erhoben werden.