Vielen Geschäften bricht der Umsatz weg, ein Teil der Kosten wie die Mieten aber bleibt. Der Staat will durch schnelle Hilfen Firmenpleiten verhindern. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Thomas Eigenthaler ist Chef der Deutschen Steuergewerkschaft. Im Interview mahnt er eine nachträgliche Überprüfung der eilig vergebenen Finanzhilfen für Firmen an.

Stuttgart - In Rekordzeit werden riesige Summen an Firmen vergeben, die ums Überleben kämpfen. Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, will verhindern, dass Betrüger und Trittbrettfahrer das ausnutzen.

Herr Eigenthaler, allein in Baden-Württemberg haben innerhalb weniger Tage über 200 000 Firmen die Soforthilfe des Landes beantragt. Wie groß schätzen Sie die Gefahr des Missbrauchs ein?

Um die Unternehmen schnell zu stützen, werden deren Angaben nur auf ihre Plausibilität hin überprüft, aber nicht weiter hinterfragt. Dadurch kommen die Firmen zwar sehr schnell an das Geld, aber das hat für die Steuerzahler auch einen Preis.

Und der wäre?

Natürlich kann eine solche Situation auch Betrüger und Abzocker anlocken. Dazu gehören auch Unternehmen, die im Grunde schon längst insolvenzreif waren und nun die Chance sehen, die fällige Insolvenzanmeldung mithilfe von Staatsgeldern hinauszuzögern. Auch Mitnahmeeffekte sind nicht auszuschließen. Es wird auch Unternehmen geben, die das Geld gerne entgegennehmen, obwohl sie auch ohne die Hilfen über die Runden gekommen wären. Zu Unrecht gezahltes Geld fehlt übrigens dann für die wirklich Hilfsbedürftigen.

Sind das nicht kleinliche Fragen, wenn es gilt, Firmen und Arbeitsplätze zu retten?

Wir geben jetzt innerhalb kürzester Zeit Gelder in einer Größenordnung aus, die uns noch lange Jahre belasten wird. Dieses Geld fällt nicht vom Himmel, sondern es ist das Geld aller Steuer- und Beitragszahler. Auf einen Schlag wird die gesamte Flüchtlingsrücklage von 50 Milliarden Euro umgewidmet, die Schuldenbremse gelockert, um die viele Jahre hart gerungen wurde. Jahrelang wurde über eine strenge Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente debattiert – jetzt wird innerhalb weniger Tage ein Vielfaches dessen ausgegeben, was sie kosten wird. Für all das werden wir eine Schlussrechnung bekommen. Es ist sehr wichtig, zumindest im Nachhinein noch einmal genau hinzuschauen, welche Leistung berechtigt war und wo der Staat auch etwas zurückfordern muss. Auch die Steuergerechtigkeit darf jetzt nicht hinten runterfallen.

Wie kann der Staat nachprüfen, ob die Gelder an die Richtigen gingen?

Ob die Hilfe tatsächlich nötig war, wird man vielfach erst im Nachhinein beurteilen können, wenn die Steuererklärungen 2020 da sind. Dann sieht man, ob das jeweilige Unternehmen tatsächlich einen Einbruch erlitten hat und auf die Hilfen angewiesen war.

Sollte also das Finanzamt die Anträge im Nachhinein nochmals überprüfen?

Das Finanzamt kann unmöglich so viele Anträge im Nachhinein überprüfen. Das ist überhaupt nicht zu leisten. Aber es wäre natürlich denkbar, dass die auszahlenden Stellen, also die Kammern, im Nachhinein eine bestimmte Anzahl Anträge herausgreifen und überprüfen. Dabei könnten sie dann natürlich auch auf Informationen der Finanzämter zurückgreifen – zum Beispiel die Bilanzen aus dem jetzt laufenden Geschäftsjahr. Diese geben ja Auskunft darüber, ob die Anträge in Ordnung waren.

Was können die Finanzämter in der aktuellen Situation beisteuern?

Es ist möglich, die Steuerzahlungen zu stunden, wenn entsprechende Engpässe vorhanden sind. Solche Anträge gehen derzeit fast lawinenartig bei uns ein. Sie können nur überblicksartig geprüft werden, weil uns die Kassenbücher ja noch gar nicht vorliegen. Die können wir uns erst im nächsten Jahr anschauen. Und seit jeher gibt es die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zu senken, wenn absehbar ist, dass die Einnahmen zurückgehen werden. Auch davon werden sicher viele Gebrauch machen. All das verschafft berechtigten Unternehmen heute Liquidität, ohne dass der Staat damit auf Ansprüche verzichtet.

Jetzt beginnt auch die Zeit, in der die Menschen ihre Steuererklärung abgeben. Werden sie länger auf mögliche Erstattungen warten müssen?

Die Arbeitsmenge in der Finanzverwaltung steigt, gleichzeitig müssen die Beschäftigten viele Aufgaben von zu Hause aus erledigen. Angesichts der sensiblen Daten kann man dafür nicht einfach den heimischen PC verwenden. Es werden vielmehr genügend sichere Laptops und die entsprechenden Programme benötigt. Deshalb wird es wohl Verzögerungen geben. Da aber gerade jetzt viele Menschen auf Erstattungen dringend angewiesen sind, plädiere ich dafür, Steuererklärungen, bei denen es voraussichtlich zu Erstattungen kommt, vorrangig zu behandeln. Steuererklärungen, die voraussichtlich zu einer Nachforderung führen, sollten dann entsprechend später bearbeitet werden.

Was bedeutet das für die Staatskasse?

Für den Staat bedeutet die gegenwärtige Lage nicht nur sehr hohe Ausgaben, auf die derzeit alle schauen, sondern auch sinkende Einnahmen. Geschäfte, die schließen müssen, zahlen natürlich auch keine Umsatzsteuer. Das reißt ein zusätzliches Loch in die Staatskasse. Sorgen mache ich mir auch um die Finanzen der Kommunen.

Dafür kaufen die Leute jetzt online.

Die Online-Plattformen sorgen dafür, dass überhaupt noch der Rubel rollt. Aber er rollt kaum in unsere Staatskasse. Die Plattformen sind keine Steuerpatrioten. Stattdessen wird die Basis, aus der der Staat Steuern erheben kann, mithilfe von Verrechnungsregelungen, Lizenzierungsvereinbarungen oder Zinszahlungen in Steueroasen wie Irland und die Karibik umgeleitet. Für den deutschen Fiskus bleibt da kaum noch etwas übrig. Diese Plattformen sind gerade jetzt regelrechte Gelddruckmaschinen. Regeln, die dafür sorgen, dass die Steuern dort gezahlt werden, wo die Verkäufe stattfinden, waren schon vor Corona überfällig. Heute aber sind sie notwendiger denn je.