Auch für das Jahr 2022 können Sie die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen. Foto: Dean Drobot / shutterstock.com

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen rund um die Homeoffice-Pauschale für das Steuerjahr 2022 zusammengefasst.

Auch für das Jahr 2022 kann die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Anrechenbar sind maximal 120 Tage mit jeweils 5 Euro. Insgesamt also 600 Euro für das gesamte Jahr.

Wo muss man die Homeoffice-Pauschale eintragen?

Die Homeoffice-Pauschale wird in der Anlage N in der Zeile 45 eingetragen. Dort vermerken Sie die Tage, die Sie im Homeoffice gearbeitet haben. In Baden-Württemberg hatte das Jahr 2022 251 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Abzüglich des Urlaubs und der Tage im Büro können Sie so berechnen, wie viele Tage Sie von zuhause aus gearbeitet haben.

Muss man die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Wenn Sie die Homeoffice-Pauschale nicht in der Steuererklärung angeben, dann setzt das Finanzamt automatisch die Werbungskostenpauschale von 1200 € bei Ihnen an. Im Prinzip müssen Sie die Homeoffice-Pauschale also nicht angeben. Sollten Sie aber versuchen, Ihre Steuerlast durch Falschangaben zu senken, indem Sie anstelle der Homeoffice-Pauschale Fahrtwege ins Büro eintragen, obwohl Sie nicht vor Ort waren, verstoßen Sie gegen die Wahrheitspflicht bei der Anfertigung der Steuererklärung. Dies kann strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Folgen nach sich ziehen. Sie sollten die Homeoffice-Pauschale also nur für die Tage eintragen, in denen Sie auch tatsächlich zuhause gearbeitet haben.

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Kann man Homeoffice- und Pendlerpauschale angeben?

Sollten Sie im Jahr 2022 teilweise von zu Hause und teilweise im Büro gearbeitet haben, können Sie für die Tage im Büro natürlich wie gewohnt die Pendlerpauschale ansetzen. Falls Sie an einem Tag sowohl von zuhause als auch im Büro gearbeitet haben, dürfen Sie für diesen Tag aber nur die Pendlerpauschale geltend machen.

Auch ab 2023 weiterhin nutzbar

Ab 2023 können 210 Tage im Homeoffice in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Pro Tag werden 6 Euro statt bisher 5 Euro angerechnet. So kommt man auf einen Maximalbetrag von 1260 Euro jährlich.