Geht es nach Wolfgang Schäuble sollen Familien mehr Kindergeld bekommen. Foto: EPA

Arbeitnehmer und Familien werden 2017 etwas mehr Geld in der Tasche haben. Unter anderem sollen Freibeträge steigen, das Kindergeld leicht angehoben werden - und zwar schneller als nötig. Das kostet Milliarden, macht sich im einzelnen Geldbeutel aber wenig bemerkbar.

Berlin - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Kindergeld nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur um zwei Euro pro Monat erhöhen. So sollen auch Geringverdiener profitieren, wenn im nächsten Jahr die Steuern leicht gesenkt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll möglichst in der kommenden Woche ins Kabinett eingebracht werden. Die regierungsinternen Abstimmungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium wollte sich am Freitag zunächst nicht zu den Angaben äußern. Zuvor hatte der „Spiegel“ von den geplanten Beträgen berichtet.

Die Bürger sollen durch Anhebung von Freibeträgen und Tarifkorrekturen um rund 6,3 Milliarden Euro in den nächsten beiden Jahren entlastet werden. Im Geldbeutel der Arbeitnehmer macht sich dies nur wenig bemerkbar. Unabhängig von der jetzt geplanten Mini-Steuersenkung hatte Schäuble Entlastungen von jährlich 15 Milliarden Euro für die Zeit nach 2017 in Aussicht gestellt.

Kinderhilfswerk hält die Pläne für „völlig unzureichend“.

Der Grundfreibetrag soll 2017 von derzeit 8652 Euro um 170 Euro steigen, ein Jahr später um weitere 200 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahler. Denn es werden - sollte es so kommen - bei einem Ledigen 2017 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8822 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag auf 17 644 Euro. Damit haben Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Der Kinderfreibetrag von derzeit 7248 Euro werde im ersten Schritt um 110 Euro, im zweiten um 100 Euro erhöht, heißt es. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Da dieser Freibetrag Familien mit höheren Einkommen zugutekommt, wird in der Regel auch das Kindergeld angehoben - auch wenn dies rechtlich nicht zwingend ist. Die Politik ist aber in der Regel um einen „Gleichschritt“ bemüht.

Das Kindergeld wurde zuletzt im Januar um zwei Euro im Monat angehoben. Für die ersten beiden Kinder beträgt es damit aktuell monatlich je 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 221 Euro. Eine Anhebung um einen Euro kostet den Staat jährlich mehr als 200 Millionen Euro. Das Kinderhilfswerk hält die geplante Kindergelderhöhung für „völlig unzureichend“.

Geringfügige Entlastung

Zudem sollen Arbeitnehmer von Anfang nächsten Jahres an zusätzlich geringfügig entlastet werden. Durch eine erneute leichte Änderung beim Einkommensteuer-Tarif soll die „Kalte Progression“ im Steuersystem eingedämmt werden. Dieser Effekt entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern.

Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. 2017 sollen die Eckwerte um 0,7 Prozent angehoben werden, 2018 um 1,5 Prozent.