Wenn der Grundfreibetrag steigt, werden weniger Steuern fällig. Foto: dpa/Lino Mirgeler

Wie wirkt sich für Lohnsteuerpflichtige der neue Grundfreibetrag aus, den die Koalition rückwirkend zum Jahresanfang um 363 Euro erhöht hat?

Die Koalition hat rückwirkend zum Jahresanfang den steuerfreien Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhöht. Er steigt um 363 Euro von 9 984 auf 10 347 Euro. Diese Angaben beziehen sich auf das ganze Jahr. Die Änderung führt dazu, dass alle Bürger, die Einkommensteuer zahlen, entlastet werden. Steuerfreier Grundfreibetrag bedeutet, dass bei Einnahmen im Jahr bis zu diesem Betrag keine Lohn- und Einkommensteuer fällig werden. Jeder Steuerpflichtige zahlt damit auf weitere 363 Euro seines Einkommens keine Steuern.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Steuermoral in der Gastronomie

Die Höhe der Entlastung ist relativ je nach Einkommenshöhe. Bezieher niedriger Einkommen haben relativ eine höhere steuerliche Entlastung als Bezieher höherer Einkommen. Bei Eheleuten, die gemeinsam veranlagt werden und damit das Ehegattensplitting nutzen, steigt der Grundfreibetrag demnach um 726 Euro auf 20 694 Euro. Gemeinsam veranlagte Ehepartner – egal ob nur einer arbeitet oder beide – zahlen also erst ab einem Jahreseinkommen von 20 694 Euro Einkommensteuer. Der steuerfreie Grundfreibetrag ist ein Anspruch, der in der Verfassung vorgesehen ist und sicherstellen soll, dass jeder Bürger sein Existenzminimum unbesteuert aus seinem Einkommen bestreiten kann.

Entlastung in Euro und Cent

Wie hoch die Entlastung in Euro und Cent ausfällt, das hängt vom individuellen Einkommen jedes einzelnen ab. Hintergrund ist, dass der Steuertarif mit dem Einkommen steigt. Greifbar wird die Entlastung anhand dieses Beispiels: Mit dem bisherigen Grundfreibetrag von 9984 Euro wären bei einem Einkommen von 10 347 Euro im Jahr bereits 52 Euro Steuern fällig. Nach der Anpassung des Grundfreibetrags auf jetzt 10 347 Euro wird also bis zu diesem Betrag keine Steuer abgeführt. Der Arbeitnehmer muss nichts machen, um in den Genuss des erhöhten Grundfreibetrags zu kommen. Der Arbeitgeber ändert den Grundfreibetrag, sobald die Gesetzesänderung im Gesetzesblatt steht, und führt damit im automatisierten Lohnsteuervorwegabzugsverfahren weniger Steuern an das Finanzamt ab. Auch Rentner, die Einkommen in steuerpflichtiger Höhe haben, sowie pensionierte Beamte profitieren von der Änderung. Unternehmer können ebenfalls in den Genuss des höheren Grundfreibetrags kommen. Dies hängt aber davon ab, welchen Gewerbetyp sie angemeldet haben. Natürliche Personen, also Freiberufler und Personengesellschaften, führen Einkommensteuer ab. Auch sie profitieren von der Gesetzesänderung. Kapitalgesellschaften profitieren nicht von der Steueränderung, sie führen Körperschaftsteuer ab.