Die Zahl der Menschen, die durch assistierten Suizid sterben wollen, steigt. Es sind Regeln notwendig, dass diese Dienstleistung nicht zur Geschäftemacherei wird, fordert Hilke Lorenz.
Über den Tod zu reden, heißt immer, im Ungewissen zu bleiben. Niemand weiß, wie er sich anfühlt. Und über das Danach kann man nur mutmaßen. Über den Weg dahin jedoch gibt es viel zu sagen. Denn wenn Menschen von ihrem Lebensende sprechen, bewegt sie vor allem die Zeit vor dem Tod: ihr Sterben. Wie wollen sie es erleben? Ist es planbar? Muss man bis zum Schluss aushalten oder erleben, was da an womöglich Unvorstellbarem – von Schmerzen, Angst bis zu einem vielleicht eintretenden Gefühl eines großen Friedens – auf uns zukommt?
Seit das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 sein Urteil zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben gefällt hat, gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, sein Leben durch einen assistierten Suizid zu beenden. Die Richter haben damals sehr deutlich betont, dass das Recht zur Selbsttötung zur Autonomie des Menschen gehöre. Es schließe auch das Recht ein, sich dabei Hilfe zu holen. Sie sagten auch den Satz: Niemand soll gezwungen sein, sich von einer Brücke zu stürzen. Das klingt brutal, und es ist immer Vorsicht geboten, das auszusprechen. Aber genau darum geht es: um ein Sterben in Würde.
Das Recht dazu ist höchstrichterlich festgeschrieben worden. Deshalb muss es auch gelebt werden können. Prominente Beispiele wie der Tod von Alice und Ellen Kessler tragen das Thema des assistierten Suizids immer wieder aufs Neue in die Gesellschaft und in den öffentlichen Diskurs. Es gibt wohl niemanden, der nicht jemanden kennt, der sich mit diesem Gedanken beschäftigt und das für den für ihn oder sie gangbaren Weg hält. Sich dafür dann aber wirklich zu entscheiden, ist bei den meisten ein langer Prozess. Beides braucht vermutlich denselben Mut: sich dem Sterben, vielleicht begleitet durch ein Hospiz oder ambulante Hospizdienste ohne Wenn und Aber zu ergeben oder aber selbstbestimmt vorzeitig die Reißleine zu ziehen. Beides verdient unseren Respekt.
Autonome Boomer
Sterbehilfevereine wie die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben und Dignitas verzeichnen in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs an Nachfragen nach Freitodbegleitungen. Und seit Neuestem gibt es auch Unternehmen, welche die Hilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Das jedoch zu wesentlich höheren Preisen, als es die Vereine tun. Keine Frage: In einer alternden Gesellschaft wohlhabender Boomer tut sich unter der seit fünf Jahre geltenden Rechtslage ein riesiges Geschäftsfeld auf. Menschen, die ihr Leben stets selbstbestimmt gelebt haben, oft auch in beruflichen Positionen waren, in denen sie die Entscheider waren, tun sich offenbar schwer damit, sich am Ende ihres Lebens einer extremen Ungewissheit auszusetzen. Oder sich in die pflegerischen Hände anderer zu begeben und so ihre Autonomie aufzugeben – oder das, was sie für sich als autonomes Leben definieren.
Freie Entscheidung
Jeder und jede darf und muss für sich die Frage selbst beantworten, ab wann er oder sie die eigene Existenz nicht mehr als würdevoll erlebt. Und muss das gegenüber seinen Helfern glaubhaft und bei geistiger Klarheit und frei von äußeren Zwängen darlegen. So haben es die Karlsruher Richterinnen und Richter damals formuliert. Über einen Kostenrahmen der letzten Hilfe hat das Gericht kein Wort verloren. Die Parteien haben sich bei ihrem Versuch, einen gesetzlichen Rahmen für das Recht auf Selbsttötung zu formulieren, nicht einigen können.
Doch es muss ein Weg gefunden werden, der dieser ethisch hochkomplexen Dienstleistung den Ruch der Geschäftemacherei nimmt. Die Selbstverpflichtung aller Beteiligten, diese letzte Dienstleistung nicht gewinnorientiert anzubieten, wäre ein notwendiger erster Schritt.