Der Streit hat die Nachbarn schon einmal vors Gericht geführt. Foto: Archiv (dpa)

Ein jahrelanger Zwist hat die Kontrahenten vor das Schöffengericht gebracht.

Steinheim - Das Gericht hat klar entschieden: Im Hof darf nur zum Anliefern geparkt werden“, ereifert sich der Angeklagte vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach und wedelt mit einem Papier in der Luft. Die Prozessbeteiligten staunen an diesem Dienstag nicht schlecht: Seit über einem Jahrzehnt streiten zwei Familien in Steinheim über das Parken im Hof vor ihren Häusern und auch ein Gerichtsurteil 2009 brachte nur kurzfristig Ruhe. Im Mai 2016 eskalierte der Streit erneut und endete nun mit gegenseitigen Anklagen wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

In diesem ersten von drei Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft Heilbronn einem 50-Jährigen und seinem fünf Jahre älteren Bruder gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Die beiden kamen in den 90er Jahren von der Türkei nach Deutschland, ließen sich hier nieder, fanden Arbeit und gründeten Familien. Beide brachten es zu etwas Wohlstand und einem Eigenheim. 2005 dann fing der Ärger mit einer anderen türkischen Familie um das Parken an. „Wir sagten, ihr könnt da nicht parken, die sagten, mir doch egal – so ging das hin und her“, berichtete der ältere Bruder aufgebracht vor Gericht. „Also habe ich geklagt, denn ich konnte nicht aus meiner Garage fahren, wenn die im Hof parkten.“ Das Gericht verbot damals das Parken im Hof, nach einiger Zeit wurde jedoch auch das wieder ignoriert.

An jenem Abend im Mai klingelten Mitglieder der anderen Familie bei dem 55-Jährigen, der seinen jüngeren Bruder zu Gast hatte. „Meine Frau wollte uns nicht zur Tür hinaus lassen, also gingen wir auf dem Balkon nachsehen“, berichtete der gelernte Dachdecker im Gerichtssaal weiter. Daraufhin flogen Steine und Beleidigungen durch die Luft, die Angeklagten schnappten sich einen Blumentopf vom Balkon und warfen ihn nach unten. Laut Staatsanwaltschaft hatten sie ganz schön Glück, dass nur einer der Streithähne am Hinterkopf verletzt wurde. Auf Anraten des Gerichts räumten die beiden den Vorfall ein. Da auch der Geschädigte der Staatsanwaltschaft zufolge kein Interesse an einer Strafverfolgung hat und beide Angeklagten keinerlei Vorstrafen aufweisen, stellte das Schöffengericht das Verfahren nun am Dienstag gegen Bezahlung einer Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro an eine Organisation für krebskranke Kinder ein.