Die Zwei-Stunden-Regel gilt fortan nur noch samstags. Foto: Ursula Vollmer

Da ist die Freude groß: Die Gemeinde Steinenbronn korrigiert eine Regel, die keinen Sinn ergeben hat. Das dürfte alle freuen, die sich über die bislang gültige Parkregel in der Ortsmitte geärgert haben.

Steinenbronn - Dem Technischen Ausschuss des Steinenbronner Gemeinderats ist am Dienstagabend eine Überraschung gelungen: „Dies ist ein denkwürdiger Moment“, kommentierte Wolfgang Miller (CDU) den Vorschlag der Verwaltung, „eine unsinnige Regel wieder abzuschaffen“.

Auf der Tagesordnung hatte die Nutzung der nach dem Gebäudeabriss frei gewordenen Fläche an der Schafgartenstraße 10 gestanden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung soll die benachbarte Freiwillige Feuerwehr das Gelände für ihren Fuhrpark nutzen können. Elf geschotterte Stellplätze sowie eine einfache Garage sieht das Baugesuch vor. Drei weitere Stellplätze waren zudem als öffentlicher Parkraum ausgewiesen – eine Kombination, die nicht nur Otto Elsäßer problematisch erschien: „Die Stellplätze dort verleiten zum öffentlichen Parken, und dann kann es im Alarmfall schwierig für die Feuerwehr werden“, sagte der stellvertretende Bürgermeister.

Auch Dieter Menzel (SPD) sprach sich entschieden für eine räumliche Trennung aus: „Diese drei Parkplätze sollten ebenfalls der Feuerwehr überlassen werden, zumal in der Ortsmitte hinter dem Bürgerhaus Parkfläche vorhanden ist.“

Diese Kombination sahen manche kritisch

Steinenbronns Bürgermeister Johann Singer griff die Anregung auf und schlug zur Freude Wolfgang Millers eine Neuordnung vor: Die Parkzeit für die gut zehn Stellplätze hinter dem Bürgerhaus, die bislang auf zwei Stunden beschränkt ist, wird freigegeben – mit Ausnahme des Markttages allerdings: Am Samstag behält die Zwei-Stunden-Regel deshalb zwischen 7 Uhr und 13 Uhr ihre Gültigkeit.