Die Zahl der Personenschäden steigt von Jahr zu Jahr. Die Ärzte der Alb-Fils-Klinik in Göppingen empfehlen, einen Helm zu tragen, auch wenn noch keine Pflicht dazu besteht.
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt zu. Im Landkreis Göppingen erreichte sie im vergangenen Jahr mit 42 registrierten Fällen einen Höchststand. Zum Vergleich: 2021 waren lediglich vier Unfälle mit sogenannten „Elektrokleinstfahrzeugen“ verzeichnet worden, 2024 lag die Zahl noch bei 19, nach 22 im Jahr 2023. Parallel dazu steigt auch die Zahl der Personenschäden deutlich an. So wurden im vergangenen Jahr 35 Unfälle mit Verletzten registriert, nachdem es 2024 noch 15 gewesen waren. Todesfälle gab es im Landkreis Göppingen bislang nicht; zudem handelte es sich bei den Verletzungen überwiegend um leichtere Fälle – trotz gestiegener Unfallzahlen.
Hohes Verletzungsrisiko bei Stürzen
Als Hauptursachen gelten vor allem Fahrfehler und mangelnde Umsicht im Straßenverkehr. Häufig kommt es demnach zu Vorfahrtsverstößen, missglückten Wendemanövern oder Fehlern beim Abbiegen. Detaillierte Angaben zur jeweiligen Verkehrssituation liefert die Statistik nicht. Die größte Zunahme bei den Unfällen ist in der breit gefassten Altersgruppe der 25- bis 64-Jährigen zu verzeichnen. Damit liegt sie inzwischen gleichauf mit den 14- bis 17-Jährigen, die bislang – gemessen an ihrer vergleichsweise kleinen Altersgruppe – überproportional häufig an Unfällen beteiligt waren. Bernd Kurz von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Ulm weist darauf hin, dass es derzeit keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer gibt. Angesichts des hohen Verletzungsrisikos bei Stürzen werde das Tragen eines Helms jedoch dringend empfohlen. Zwar lasse sich das Unfallrisiko durch vorausschauendes und umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr deutlich reduzieren, vollständig ausschließen könne man es jedoch nie. „Wir alle machen Fehler, ob Kinder oder Erwachsene“, so Kurz weiter. Umso wichtiger sei der richtige Schutz: Schwere oder sogar tödliche Verletzungen könnten durch geeignete Schutzmaßnahmen verhindert oder zumindest deutlich gemindert werden. Mit der Aktion „Schütze Dein Bestes!“ wirbt die Polizei daher gemeinsam mit ihren Sicherheitspartnern für das Tragen eines Helms bei Fahrten mit Zweirädern.
Alb-Fils-Klinikum empfiehlt das Tragen eines Helms
Auch das Alb-Fils-Klinikum spricht sich klar für das Helmtragen aus: „Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht empfehlen wir dringend, im Straßenverkehr – insbesondere bei der Nutzung von E-Scootern oder Fahrrädern – grundsätzlich einen Helm zu tragen. Er ist die effektivste Maßnahme, um das Risiko schwerer Schädel-Hirn-Traumata bei Stürzen erheblich zu reduzieren“, heißt es seitens der Pressestelle.
Eine spezifische Auswertung der Verletzungen nach einzelnen Verkehrsmitteln liegt im Göppinger Klinikum zwar nicht vor. Aus der täglichen Praxis in der Zentralen Notaufnahme und der Unfallchirurgie lasse sich jedoch ableiten, dass die Schwere der Verletzungen bei Stürzen mit Zweirädern – ob motorisiert oder nicht – stark variieren kann.
Häufig treten Verletzungen an den Extremitäten sowie am Kopf auf. Umso mehr unterstreichen die Mediziner ihre Empfehlung, stets einen geeigneten Kopfschutz zu tragen.
Mit dem Kopf durch die Scheibe
Beispiel
Fälle von Stürzen mit Elektroscooter häufen sich. Ein Fahrer ist beispielsweise bei einem Unfall in Tübingen schwer verletzt worden, zwei weitere Beteiligte leicht. Ein Taxifahrer habe in einem Kreuzungsbereich die Vorfahrt des 14-Jährigen und seines 13 Jahre alten Mitfahrers missachtet, teilte die Polizei mit. Der 14-Jährige sei mit seinem Zweirad gegen die rechte Seite des Taxis geprallt und habe wegen der Wucht der Kollision mit seinem Kopf eine Scheibe durchgeschlagen.
Auswirkungen
Beide Jugendliche seien auf die Fahrbahn gestürzt und nicht mehr ansprechbar gewesen. Der E-Scooter-Fahrer habe durch den Unfall schwere Gesichtsverletzungen erlitten und wurde stationär behandelt. Sein Mitfahrer und der Taxifahrer seien leicht verletzt worden. Der E-Scooter wurde nach Angaben der Polizei beschlagnahmt, da dieser nach ersten Ermittlungen nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war und über keine Haftpflichtversicherung verfügte. Zusätzlich sei wegen der Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters eine Fahrerlaubnis notwendig gewesen, die der 14-Jährige offenbar nicht hatte.