Wie können Verbraucher Strom sparen? Die Netzstecker verschiedener Geräte sind in einem Wohnzimmer in eine Steckdosenleiste gesteckt. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Neben den drastisch gestiegenen Gaspreisen zieht auch der Strompreis an. Und der dürfte in naher Zukunft auch noch kräftig nach oben gehen. Was bringt da überhaupt eine Preisgarantie im Stromvertrag?

Die gestiegenen Energiepreise belasten viele Verbraucher. Und Strom wird noch deutlich teurer, wie Zahlen von Vergleichsportalen, Einschätzungen von Experten sowie Ankündigungen von Energieversorgern zeigen.

Was sollen Preisgarantien beim Strom bewirken?

Preisgarantien sollen die Verbraucher vor Preiserhöhungen ihres Stromvertrages schützen. Zu beachten ist jedoch, dass je nach Vertragsgestaltung diese Garantie sehr unterschiedlich ausfällt. Beispielsweise kann sich eine Preisgarantie nur auf einzelne Vertragsbestandteile konzentrieren oder nicht für die gesamte Vertragslaufzeit gelten.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Solange eine Preiserhöhung noch nicht wirksam ist, können Verbraucher ihr Sonderkündigungsrecht anwenden. Als Kunde bei einem Grundversorger kann man den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sofern Preiserhöhungen aber nicht berechtigt sind oder nicht korrekt angekündigt wurden, kann man diese möglicherweise zurückweisen. Hier hilft eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.

Was macht Strom so teuer?

Ob der eigene Versorger das Preisversprechen allerdings tatsächlich gebrochen hat, hängt davon ab, welche Art von Garantie im Vertrag festgeschrieben ist.

Der Strompreis setzt sich generell aus drei Hauptkomponenten zusammen:

Fixe Preiskomponenten: Rund die Hälfte entfällt auf staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Mehrwertsteuer, Stromsteuer sowie diverse Abgaben und Umlagen (etwa die EEG-Umlage oder die Konzessionsabgabe).

Netzentgelte: Zudem muss der Verbraucher Netzentgelte begleichen – also Fixkosten, die er dem Netztreiber für die Nutzung des Versorgungsnetzes entrichtet. (etwa Mess- und Abrechnungskosten). Netzentgelte sind je nach Region unterschiedlich hoch, doch machen in der Regel ungefähr ein Viertel des gesamten Strompreises aus.

Beschaffungs- und Vertriebskosten: Die restlichen rund 25 Prozent des Strompreises werden für Beschaffungs- und Vertriebskosten fällig. Dieser Sektor wird vom Stromanbieter festgelegt und unterliegt den Gesetzen des freien Marktes.

Allein dieser Wettbewerbsanteil kann vom Versorger direkt beeinflusst werden. Und: Nur in Ausnahmefällen deckt ein Kostenversprechen auch alle diese Bestandteile ab.

Was sind die gängigen Festpreis-Garantiemodelle bei Strom?

Bruttopreisgarantie: Sie erfasst sämtliche Preiskomponenten und ist die einzige Garantie, welche den gesamten Strompreis steuert. Die Garantieform ist allerdings eher die Ausnahme.

Volle Preisgarantie - auch Nettopreisgarantie genannt: Hier sind alle Kosten bis auf Mehrwertsteuer und Stromsteuer gedeckelt. Der Mehrwertsteuersatz liegt bei Strom seit 2007 bei 19 Prozent. Die Stromsteuer beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Diese beiden Komponenten geben den Verbrauchern Preissicherheit.

Eingeschränkte Preisgarantie - auch Preisfixierung genannt: Dieses Modell ist die häufigste Garantieform. Die eingeschränkte Preisgarantie hält Wettbewerbsanteil sowie Netzentgelte auf einem konstanten Niveau. Steuern und Abgaben sind aber nicht inkludiert. Im Gegensatz zur vollen Preisgarantie können Änderungen in EEG-Umlage oder Konzessionsabgabe direkt an den Kunden weitergegeben werden.

Energiepreisgarantie: Diese garantiert ausschließlich einen gleichbleibenden Wettbewerbsanteil. Netzentgelte und staatliche Preisbestandteile sind außen vor. Der Schutz vor Preiserhöhungen ist eher marginal.

Was kann der Verbraucher bei Preiserhöhungen tun?

Zuallererst: Lesen Sie Ihren Stromvertrag genau durch – vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort wird nämlich aufgelistet, um was für eine Preisgarantie es sich handelt und welche Kostenanteile hiervon abgedeckt werden.

Informieren Sie sich, wie lange die Garantie gültig ist. In der ist diese auf einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsabschluss begrenzt.

Unverhältnismäßig hohe Preissprünge sind häufig nicht durch Steueranpassungen erklärbar. Wenn die Prüfung Ihres Vertrags und der Vergleich zwischen altem und neuem Strompreis keinen nachvollziehbaren Grund für die Preisanpassung ergibt, dürfte diese voraussichtlich unzulässig sein. Als Kunde können Sie sich dann an eine Verbraucherzentrale wenden, um Unterstützung zu bekommen.

Info: Strompreise

Preisentwicklung:
Die Strompreise sind stark gestiegen. Das Vergleichsportal Verivox zeigt in einem Index den durchschnittlichen Strompreis für private Verbraucher in Deutschland. Demnach lag dieser bei einem Jahresverbrauch eines Musterhaushalts von 4000 Kilowattstunden im August bei 41,98 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht einem Anstieg von 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das Vergleichsportal Check24 berichtet im selben Zeitraum von einem Plus von rund 31 Prozent. Nach dieser Berechnung lag der durchschnittliche Preis bei 39,9 Cent.

Preistreiber:
„Großer Preistreiber ist der Erdgaspreis“, sagt der Energieexperte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW. Die Gaspreise sind vor allem gestiegen, weil Russland als Deutschlands wichtigster Lieferant weniger nach Deutschland pumpt. Hinzu kommen laut Sieverding etwa die gestiegenen Weltmarktpreise für Kohle oder gestiegene CO2-Preise, die die Stromproduktion verteuern.

Preissteigerungen:
Verivox zählte für August, September und Oktober 123 Preissteigerungen von Grundversorgern mit einer durchschnittlichen Erhöhung um 25 Prozent. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet das im Durchschnitt Mehrkosten von 311 Euro jährlich. Zuvor hatte der Wettbewerber Check24 schon von einer Preissteigerung von 47,4 Prozent im September berichtet. „Angesichts der hohen Großhandelspreise rechnen wir mit zahlreichen Strompreiserhöhungen in den kommenden Monaten“, sagt Verivox-Experte Thorsten Storck.