Eine Niederlage vor Gericht für Steiff. Foto: dpa

Der Knopf sitzt bei Steiff-Tieren seit mehr als hundert Jahren in der Mitte des Ohres. Das mag typisch sein, doch für den Eintrag als Marke reiche die Kennzeichnung nicht, entschied nun das EU-Gericht.

Der Knopf sitzt bei Steiff-Tieren seit mehr als hundert Jahren in der Mitte des Ohres. Das mag typisch sein, doch für den Eintrag als Marke reiche die Kennzeichnung nicht, entschied nun das EU-Gericht.

Luxemburg/Giengen - Typisch, aber nicht einzigartig: Steiff hat kein exklusives Recht darauf, Teddybären einen Knopf mitten ins Ohr zu heften. Dies ist auch anderen Herstellern von Kuscheltieren erlaubt. Das hat das EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Das Traditionshaus Steiff könne nicht für sich allein das Recht auf den „Knopf im Ohr“ oder ein Stofffähnchen an dieser Stelle beanspruchen.

Nach Ansicht der Richter unterscheidet dies ein Steiff-Tier nicht genügend von anderen Spielsachen, die ebenfalls oft Knöpfe oder kleine Schilder tragen. Der Kunde könne deshalb nicht unmittelbar vom Knopf an dieser Position auf den Hersteller Steiff schließen.

Seit 1904 geschützt

Bei dem Urteil ging es nicht um den „Knopf im Ohr“ selbst, sondern nur um seinen Platz, üblicherweise in der Mitte des linken Ohres der Plüschtiere. Das Zeichen an sich hat sich das Traditionsunternehmen nach eigenen Angaben schon 1904 als registrierte Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.

Nun wollte Steiff vom Europäischen Markenamt auch europaweiten Schutz für einen „glänzenden oder matten, runden Metallknopf, der im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers angebracht ist“ sowie für das Stofffähnchen. Konkurrenten wäre es dann verboten gewesen, dies zu kopieren. Doch die Behörde lehnte ab und bekam nun vor Gericht Recht. In Deutschland und in mehreren anderen Ländern sei der Schutz für diese sogenannte „Positionsmarke“ zum Schutz vor Nachahmern hingegen anerkannt, teilte Steiff mit.

Geht Steiff in die höhere Instanz?

Damit hat die Margarete Steiff GmbH eine juristische Schlappe erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg ist unter anderem für Klagen gegen EU-Organe zuständig oder gegen bestimmte europäische Gesetze. Das Unternehmen kann bei der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, Rechtsmittel einlegen. Steiff teilte auf Anfrage mit, man werde die schriftliche Begründung abwarten und dann weitere Schritte festlegen.

Nach Einschätzung des Markenrechtlers Carsten Albrecht von der Kanzlei FPS in Hamburg dürfte das Urteil keine negativen Folgen für Steiff haben: „Beim Umsatz wird Steiff das nicht merken.“

Die Stofftiere des Traditionsherstellers aus Giengen an der Brenz (Baden-Württemberg) tragen seit dem 1. November 1904 einen Metallknopf im Ohr. Dieses Markenzeichen wurde von Margarete Steiffs Neffen Franz eingeführt, um die Produkte vor Plagiaten zu schützen, von der Konkurrenz abzuheben und auf den Qualitätsanspruch von Steiff hinzuweisen. Der Knopf ist zum Markenzeichen der Firma geworden, alle Tiere haben ihn. Handelt es sich um ein Stofftier ohne Ohren wie etwa einen Fisch, ist der Knopf an einer Flosse befestigt.