Künftig darf in der Steiermärker Straße nur noch stadteinwärts gefahren werden. Foto: Simone Bürkle

In der Steiermärker Straße wird seit Montag, 25. März, für die Dauer eines Jahres versuchsweise eine Einbahnstraßenregelung eingeführt.

Stuttgart-Feuerbach - In der Steiermärker Straße wird seit Montag, 25. März, für die Dauer eines Jahres versuchsweise eine Einbahnstraßenregelung eingeführt. Künftig darf nur noch stadteinwärts gefahren werden. In den kommenden Tagen sollen Beschilderung und Markierungen angebracht werden. Der Bezirksbeirat hatte dem Vorhaben im September 2012 zugestimmt. Anlass für den Versuch ist die Zunahme des von der Steiermärker Straße verbotenerweise geradeaus fahrenden Verkehrs in Richtung Weilimdorf. Außerdem sollen riskante Wendemanöver von Autofahrern verhindert werden, die die Verkehrsführung umgehen wollen.

Für die Kreuzung Steiermärker Straße/Linzer Straße hat die neue Regelung mehrere Folgen. So wird das Rechtsabbiegegebot stadtauswärts aus der Steiermärker Straße in die Linzer Straße aufgehoben. Deshalb sollen die vorhandenen Poller und Pfosten zum Teil entfernt werden. Von der Linzer Straße kann künftig nicht mehr in die Steiermärker Straße in Richtung Weilimdorf abgebogen werden. Aus der Halleiner Straße darf in die Steiermärker Straße nur noch nach rechts in Richtung Linzer Straße abgezweigt werden. Außerdem ist das Abbiegen aus der Halleiner Straße nach links in Richtung Weilimdorf nicht mehr möglich. Verkehrszählungen sollen den einjährigen Versuch begleiten.